ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER E+K MOVE GMBH

 

1.0 GEGENSTAND

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen der e+k move GmbH, Gautinger Straße 1d, 82319 Starnberg, Handelsregister: HRB 280044 Amtsgericht München (im Folgenden "e+k move") und Personen (im folgenden „Nutzer“ oder „Kunden“), die im Rahmen der Registrierung eines Nutzerkontos in der Quartiershub App Leistungen von e+k move in Anspruch nehmen („Nutzungsvertrag“) und im Zusammenhang mit der Vermietung von Fahrzeugen über die Quartiershub App („Einzelvermietungsvertrag“).

1.2 e+k move stellt die zur Vermietung verfügbaren Fahrzeuge innerhalb eines bestimmten Geschäftsgebietes in Deutschland über die Quartiershub App zur Verfügung. Für die Vermietung gelten ergänzend zu den AGB die Allgemeinen Mietbedingungen der e+k move für das Produkt Quartiershub („AMB“), die den AGB beigefügt sind.

1.3 Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf die Vermietung von Fahrzeugen durch e+k move. Die Vermietung erfolgt nach dem Prinzip "first come, first served", d.h. je nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge. e+k move behält sich das Recht vor, den Vermietungsdienst jederzeit einzustellen oder die Anzahl und Art der angebotenen Fahrzeuge zu ändern.

1.4 Diese AGB werden durch die Gebührenverordnung ergänzt, die unter https://quartiershub.com/agb abrufbar ist.

2. REGISTRIERUNG, NUTZERVERTRAG

2.1 Mit der Registrierung in der Quartiershub App akzeptiert der Kunde diese Geschäftsbedingungen und die allgemeinen Mietbedingungen. Mit Abschluss der Registrierung kommt ein Nutzervertrag zustande. Während der Registrierung werden persönliche Informationen zur Überprüfung der Identität und Eignung des Nutzers zur Nutzung des Dienstes abgefragt.

2.2 Der Nutzungsvertrag ist abhängig von der Registrierung eines Nutzerkontos und der Eignung des Kunden zur Nutzung der Dienste. e+k move behält sich das Recht vor, Registrierungen und Abschluss von Nutzerverträgen aus objektiven und legitimen Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn das Angebot exklusiv für Bewohner und Gewerbetreibende in einer Immobilie oder einem Quartier ausgelegt ist, und der Nutzer diese Zugehörigkeit nicht nachweisen kann.

2.3 Mehrfache Registrierungen bzw. mehr als ein Benutzerkonto pro Kunde sind bei e+k move nicht erlaubt. Im Fall von Mehrfachanmeldungen oder der Anmeldung mit falschen/gefälschten Daten behält sich e+k move das Recht vor, Vertragsstrafen gemäß der aktuellen Preis- und Kostenordnung geltend zu machen.

2.4 Der Kunde ist dazu verpflichtet, e+k move unverzüglich über jegliche Änderungen seiner persönlichen Informationen (wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer und Zahlungsmittel) zu informieren. Wenn der Kunde gegen diese Verpflichtung verstößt, trägt er insbesondere die Verantwortung für Schäden und Folgekosten, die aufgrund veralteter oder fehlerhafter Daten entstehen können. Falls die bereitgestellten Informationen nicht aktuell sind, behält sich e+k move das Recht vor, das Benutzerkonto des Kunden zu sperren.

2.5 Bei der Registrierung gibt der Kunde ein von ihm selbst gewähltes Passwort an, mit dem er nach Freischaltung Zugang zur Quartiershub App erhält. Der Kunde kann das Passwort jederzeit über sein Benutzerkonto ändern.

2.6 Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort sorgfältig zu verwahren und das Passwort niemals an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat das Passwort so zu wählen, dass es nicht ohne weiteres erraten oder kopiert werden kann. Er darf es insbesondere nicht unbeaufsichtigt oder offen lesbar aufbewahren. Der Kunde muss stets dafür sorgen, dass die Daten mit Bezug zu seinem Benutzerkonto geschützt sind und kein Dritter in irgendeiner Weise Zugang zu diesen Daten erhält. Zu diesem Zweck ist der Nutzer verpflichtet, sein Endgerät mit einem separaten Passwort oder einer entsprechenden Sicherung (Face-ID, PIN, Fingerprint) vor Drittzugriff zu schützen. e+k move behält sich das Recht vor, die Nutzung der Quartiershub App einzuschränken oder den Kunden von der Nutzung auszuschließen, wenn er gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.

2.7 Erlangen und/oder missbrauchen Dritte das Passwort und/oder andere Daten mit Bezug zum Benutzerkonto, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich nach Kenntniserlangung e+k move zu informieren. Der Kunde hat dann substantiiert zum Vorfall vorzutragen, ein Nachweis über die Erstattung einer polizeilichen Anzeige ist hierfür nicht ausreichend.

2.8 Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Behandlung von Passwort sowie das Vorgehen bei einem Drittzugriff haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere, wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht wurde. Des Weiteren haftet der Kunde grundsätzlich für alle Schäden, die infolge einer verschuldet nicht rechtzeitigen Anzeige der Erlangung und/oder des Missbrauchs des Passwortes und/oder anderer Daten mit Bezug zum Benutzerkonto entstehen.

2.9 Erlangen Dritte über das Benutzerkonto oder das Plattformkonto des Kunden Zugang zu einem Fahrzeug von Quartiershub, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich nach Kenntniserlangung e+k move zu informieren. Der Kunde hat dann substantiiert zum Vorfall vorzutragen, ein Nachweis über die Erstattung einer polizeilichen Anzeige ist hierfür nicht ausreichend. Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere, wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht wurde.

3.0 NUTZUNGSBERECHTIGUNG, FAHRERLAUBNIS, VERIFIZIERUNG

3.1 Jeder Nutzer muss eine gültige Fahrerlaubnis für das jeweils genutzte Fahrzeuge besitzen und muss diese bei initialer Anmeldung in der App hinterlegen und nach Aufforderung neu verifizieren, um das Angebot in der Quartiershub App nutzen zu können. Die Identität sowie die Gültigkeit der Fahrerlaubnis wird von e+k move entsprechend überprüft. Hierfür ist e+k move berechtigt Dienstleister einzusetzen, um den Verifizierungsprozess abzuwickeln.

3.2 Zur Verifizierung der Identität unserer Nutzer setzen wir den Identifizierungsdienst der IDnow GmbH, Auenstraße 100, 80469 München, ein. Die Identitätsprüfung erfolgt mittels automatisierter Verfahren unter Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie ggf. einer Videoidentifikation durch einen geschulten Mitarbeiter von IDnow. Im Rahmen des Identifizierungsprozesses werden personenbezogene Daten an IDnow übermittelt und dort gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Identitätsprüfung ist erforderlich, um unseren Dienst sicher und rechtskonform anzubieten. Eine Nutzung unseres Carsharing-Angebots ist ohne erfolgreiche Identitätsprüfung nicht möglich.

3.3 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch IDnow erfolgt eigenverantwortlich durch IDnow gemäß deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien. Weitere Informationen zu IDnow findest du unter: https://www.idnow.io."

3.4 Kunden, welche von der generellen Nutzung des Angebots ausgeschlossen sind (bspw. Personen ohne gültige Fahrerlaubnis), sind nicht berechtigt, Fahrzeuge anzumieten oder zu nutzen. Kunden, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, sind verpflichtet, dies e+k move unverzüglich mitzuteilen. Bei Zuwiderhandlungen haftet die Person für alle daraus resultierenden Schäden.

4.0 NUTZUNG VON KUNDENDATEN

4.1 e+k move erhebt, verarbeitet und speichert persönliche Daten der Nutzer im gesetzlich zulässigen Rahmen, um den Service zur Verfügung zu stellen und zu verbessern. Details zur Datenerhebung und -verarbeitung sind in der Datenschutzerklärung dargelegt, die in die AGBs integriert ist und auf der Webseite unter https://www.quartiershub.com/datenschutzerklaerung sowie in der Quartiershub App einsehbar ist.

5.0 HAFTUNG VON E+K MOVE

5.1 e+k move haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für Schäden, die e+k move oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht haben.

5.2 e+k move haftet für leichte Fahrlässigkeit, die e+k move oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten haben, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

5.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

5.4 Im Übrigen ist die Haftung von e+k move ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

6.0 HAFTUNG DES KUNDEN

6.1 Der Kunde haftet e+k move für von ihm verschuldete Schäden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die aus der Verletzung dieser AGB, der AMB oder der Fahrzeuge entstehen.

 

7.0 ÄNDERUNGEN DER AGBs

7.1 e+k move behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Nutzer werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder auf anderem geeignetem Weg informiert. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

 

8.0 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND GERICHTSSTAND

8.1 Der Nutzungsvertrag und die Einzelvermietungsverträge unterliegen deutschem Recht.

8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vorstehenden Verträgen ist, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, der Geschäftssitz von e+k move.

8.3 Die Abtretung von Ansprüchen oder sonstigen Rechten aus den vorstehenden Verträgen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von e+k move zulässig.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.

 

9.0 WIDERRUFSRECHT

9.1 Kunden steht ein Widerrufsrecht nur hinsichtlich des Nutzervertrages zu.

 

WIDERRUFSBELEHRUNG

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tage ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (e+k move GmbH, Gautingerstraße 1d, 82319 Starnberg, Germany, Telefonnummer: +49 (0) 14466350004, E-Mail-Adresse: info@quartiershub.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein per Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

·       An e+k move GmbH, Gautingerstraße 1d, 82319 Starnberg, Deutschland, E-Mail-Adresse: info@quartiershub.com:

·       Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

·       Bestellt am (*)/erhalten am (*) ______________

·       Name des/der Verbraucher(s) ______________

·       Anschrift des/der Verbraucher(s) ______________

·       Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ______________

·       Datum ______________

(*) Unzutreffendes streichen.

 

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DER E+K MOVE GMBH FÜR DAS PRODUKT QUARTIERSHUB

 

1. MIETVERTRÄGE, RESERVIERUNGEN UND BUCHUNGEN

1.1 Mietverträge für die Fahrzeuge (Fahrräder, E-Scooter, Autos, Lastenräder, usw.) der e+k move können ausschließlich über die Quartiershub App abgeschlossen werden. Der Abschluss eines Mietvertrags erfolgt automatisch bei der Buchung eines Fahrzeugs. Für jede Buchung wird ein separater Mietvertrag abgeschlossen ("Einzelmietvertrag"). Die genauen Schritte und Konditionen für die Anmietung werden innerhalb der App erläutert.

1.2 Die Fahrzeuge werden über die Quartiershub App zur Verfügung gestellt. Die genauen Bedingungen, wie Verfügbarkeit, Reservierung und Tarifstruktur, werden in der Kosten- und Gebührenverordnung und in der App dargestellt.

1.3 Diese AMB werden durch die Gebührenverordnung ergänzt, die unter https://quartiershub.com/agb abrufbar ist.

1.4 Innerhalb der Quartiershub App gibt es zwei Nutzungsmodi, die bei den verschiedene Fahrzeugklassen Anwendung finden. Hierbei wird zwischen der geplanten Buchung und der spontanen Buchung unterschieden.

Bei der geplanten Buchung kann der Nutzer bis zu 12 Wochen aber mindestens 1 Minute vor der tatsächlichen Nutzung ein Fahrzeug für einen Zeitraum von maximal 15 Tagen buchen. Bei entsprechender Verfügbarkeit ist das Fahrzeug für den betreffenden Zeitraum der Buchung für den Nutzer reserviert. Die Buchung kann vor Beginn der Reservierung kostenfrei storniert werden. Bei gegebener Verfügbarkeit kann der Nutzer die Buchung während der Nutzung des Fahrzeugs individuell anpassen. Die Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs müssen jedoch in dem Reservierungszeitraum erfolgen. Im Falle einer Rückgabe vor Ende des Reservierungszeitraums wird dem Nutzer lediglich die reale Nutzungsdauer berechnet und nicht der gesamte Reservierungszeitraum. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs können dem Nutzer Gebühren gemäß der aktuellen Verordnung berechnet werden. Bei Überschreitung der maximalen Nutzungsdauer können dem Nutzer Gebühren gemäß der aktuellen Verordnung berechnet werden.

2. BEHANDLUNG UND NUTZUNG DER FAHRZEUGE

2.1 Alle Fahrzeuge müssen mit Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden Gesetze und Vorschriften verwendet werden. Die Fahrzeuge dürfen ausschließlich von den Kunden genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden (auch nicht als Beifahrer). Im Falle von Unklarheiten zur Benutzung der Fahrzeuge hat der Nutzer e+k move zu kontaktieren.

2.2 Die Nutzung der Fahrzeuge für gewerbliche Zwecke, Rennen, Testfahrten, oder ähnliche Zwecke ist nicht gestattet.

2.3 Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in geeigneten Transportboxen erlaubt. Der Transport von Ladung (z.B. Möbel, Sperrmüll) ist nur gestattet, wenn die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist und keine Gefahr für das Fahrzeug, Insassen oder Dritte besteht.

2.4 Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, überzeugen. Der Kunde ist verpflichtet, e+k move über Beschädigungen, übermäßige Verschmutzungen oder sonstige Auffälligkeiten an dem jeweiligen Fahrzeug zu informieren.

2.5 Der Kunde hat das Fahrzeug nach dem Abstellen gegen Diebstahl zu sichern (Fenster, Schiebedach, Verdeck, Kofferraum und Türen müssen verschlossen sein).

2.6 Der Kunde muss bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrzeug zu jeder Zeit die jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten. Verboten ist insbesondere das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.

2.7 Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet unverzüglich anzuhalten und e+k move zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann.

2.8 Wenn ein Nutzer während seiner Fahrt die Nutzung pausieren will, ist er verpflichtet das Fahrzeug abzuschließen, verkehrssicher zu parken, alle Fenster, Türen und den Kofferraum zu schließen und mögliche Parkgebühren zu begleichen. Entstandene Kosten und Gebühren durch Falschparken werden dem Kunden zuzüglich einer Service Gebühr von gemäß der aktuellen Verordnung berechnet.

2.9 e+k move als Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Verstoß des Kunden gegen die oben genannten Pflichten entstehen. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden.

3. ENDE DES MIETVERTRAGS

3.1 Der Mietvertrag endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs an einen zulässigen Rückgabeort, wie in der Quartiershub App angegeben, und der erfolgreichen Beendigung der Miete. Dieser zulässige Rückgabeort ist ausschließlich das Quartiershub, an dem das Fahrzeug angemietet wurde.

3.2 Nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt hat, steckt er den Schlüssel in die Halterung zurück (entfällt bei Keyless-Go-Fahrzeugen) und verschließt das Fahrzeug über die Quartiershub App. Hierbei wird überprüft, ob die Tankkarte und der Schlüssel (entfällt bei Keyless-Go-Fahrzeugen) sich an ihrem vorgesehenen Platz befinden, alle Fenster, Türen und der Kofferraum geschlossen sind und ob das Fahrzeug sich in einer als “zur Rückgabe berechtigten Fläche” (das ausgewiesene Quartiershub) befindet. Nur in diesem Fall kann der Vorgang zur Beendigung der Miete fortgesetzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor dem Beenden der Miete zu verlassen.

3.3 Der Mietvertrag endet nur und erst dann, wenn der Kunde über die Quartiershub App das Fahrzeug erfolgreich verschlossen hat. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor der Kunde das Fahrzeug zurücklässt. Bei Unsicherheiten in Bezug auf die erfolgreiche Beendigung der Miete muss eine Klärung mit dem Service-Team von Quartiershub erfolgen, bevor der Kunde das Fahrzeug zurücklässt. Der Mietvorgang kann dann auch durch e+k move als Vermieter beendet werden, er endet in solchen Fällen mit der Bestätigung durch das Quartiershub Service-Team.

3.4 Bei Nichtbeachtung der Rückgaberegeln werden dem Nutzer eine Gebühr gemäß der aktuellen Verordnung berechnet.

 

4. RÜCKGABE DES FAHRZEUGES

4.1 Fahrzeuge müssen in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug in einem grob verschmutzten Zustand (insbesondere Erbrochenes) zurückgegeben oder befinden sich Abfälle irgendwelcher Art im Fahrzeug, hat der Kunde für die Reinigung eine Kostenpauschale gemäß der aktuellen Verordnung zu tragen.

4.2 Der Kunde hat alle elektrischen Fahrzeuge vor der Rückgabe an die im Quartiershub dafür vorgesehenen Wallboxen oder anderweitige Ladeeinrichtungen anzuschließen, und sicherzustellen, dass die Fahrzeuge den Ladevorgang begonnen haben.

4.3 Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß gesichert und verschlossen werden. Insbesondere müssen Türen, Fenster, Schiebedach und Kofferraum verschlossen, die Feststellbremse angezogen, das Lenkradschloss eingerastet und die Lichter ausgeschaltet werden.

4.4 Das Fahrzeug muss mit sämtlichen überlassenen Dokumenten, Tankkarten, Parkkarten und Parkausweisen zurückgegeben werden. Es dürfen keine Ausstattungs- und Zubehörgegenstände des Fahrzeuges fehlen, insbesondere nicht der Fahrzeugschlüssel.

4.5 Im Falle von Beschädigungen und Verunreinigungen, die während der Mietdauer auftreten, muss der Kunde e+k move unverzüglich informieren und kann bei eigenem Verschulden mit den entstandenen Kosten belastet werden.

 

5. LADEN BEI ELEKTROFAHRZEUGEN

5.1 Sinkt die Ladekapazität während der Miete auf weniger als 25 % der Gesamtkapazität, kann bzw. sollte der Kunde das Fahrzeug aufladen.

5.2 Der Kunde hat alle elektrischen Fahrzeuge nach der Fahrt an die im Quartiershub dafür vorgesehenen Wallboxen oder anderweitige Ladeeinrichtungen anzuschließen, und sicherzustellen, das die Fahrzeuge den Ladevorgang begonnen haben

5.3 Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für Akkukapazität des Fahrzeugs während der Nutzungsdauer und muss dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt über genug Akkukapazität verfügt, um den Rückgabeort (das Quartiershub) aus eigener Kraft zu erreichen.

5.4 Bei der Rückgabe des Fahrzeugs muss die Akkukapazität mindestens 10% der Gesamtkapazität betragen.

5.5 Für das Laden der Fahrzeuge während der Nutzungsdauer, muss die im Fahrzeug befindliche Ladekarte verwendet werden. Mit der Ladekarte ist für den Nutzer ein kostenloses Aufladen an über 600.000 Ladenpunkten in Europa möglich. Der Nutzer darf ausschließlich die durch die beiliegende Ladekarte abgedeckten Ladepunkte für den Ladevorgang verwenden. Bei der Verwendung anderer Ladepunkte muss der Nutzer selbst für die Ladekosten aufkommen und hat kein Recht auf eine Erstattung der Kosten durch e+k move.

5.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Ladekarte ausschließlich für den Ladevorgang des über die Quartiershub App gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. E+k move behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Ladekarte bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen und gemäß der aktuellen Gebührenverodnung in Rechnung zu stellen.

5.7 Blockierungsgebühren: Sollte der Ladepunkt nach Abschluss des Ladevorgangs oder bei Nichtnutzung der Ladesäule über das erforderliche Maß hinaus blockiert bleiben, können Blockierungsgebühren anfallen. Diese Gebühren sind nicht in den Kosten für das Laden des Fahrzeugs enthalten und werden dem Nutzer separat in Rechnung gestellt. Der Nutzer ist verantwortlich für alle anfallenden Gebühren, die durch eine übermäßige Blockierung der Ladesäule entstehen.

 

 

 

 

 

 

6. TANKEN BEI FAHRZEUGEN MIT VERBRENNUNGSMOTOR

6.1 Sinkt der Tankfüllstand während der Miete auf weniger als 15 % der Gesamtfüllmenge, kann bzw. sollte der Kunde das Fahrzeug auftanken.

6.2 Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für den Tankfüllstand des Fahrzeugs während der Nutzungsdauer und muss dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt über genug Kraftstoff verfügt, um den Rückgabeort (das Quartiershub) aus eigener Kraft zu erreichen.

6.3 Bei der Rückgabe des Fahrzeugs muss der Tankfüllstand mindestens 30% der Gesamtfüllmenge betragen.

6.4 Für das Tanke der Fahrzeuge während der Nutzungsdauer, muss die im Fahrzeug befindliche Tankkarte verwendet werden. Mit der Tankkarte ist für den Nutzer ein kostenloses Tanken an über 21.000 Akzeptanzstellen in Europa möglich. Der Nutzer darf ausschließlich die durch die beiliegende Tankkarte abgedeckten Tankstellen verwenden. Bei der Verwendung anderer Tankstellen muss der Nutzer selbst für die Tankkosten aufkommen und hat kein Recht auf eine Erstattung der Kosten durch e+k move.

6.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich für den Tankvorgang des über die Quartiershub App gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. e+k move behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Tankkarte bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen und gemäß der aktuellen Gebührenverordnung in Rechnung zu stellen.

 

7. PFLICHTEN BEI UNFÄLLEN, SCHÄDEN, DIEBSTAHL, ZERSTÖRUNG UND SONSTIGEM UNTERGANG DES FAHRZEUGS

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Unfalls, Schadens, Diebstahls, Zerstörung oder sonstigem Untergang des Fahrzeugs unverzüglich die e+k move sowie die zuständigen Behörden zu informieren.

7.2. Bei Unfällen muss der Kunde zudem einen ausführlichen Bericht zusammen mit den Identitäten von möglichen Zeugen und der beteiligten Parteien vorlegen.

7.3. Eine Fortsetzung der Nutzung des Fahrzeugs nach einem Unfall, Diebstahl, Zerstörung oder sonstigem Untergang ist nicht gestattet, es sei denn, die e+k move hat dies ausdrücklich genehmigt.

7.4. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die e+k move darüber zu informieren.

7.5. Bei Schäden an dem Fahrzeug hat der Kunde die Kosten für die Reparatur zu tragen, sofern er den Schaden verschuldet hat.

7.6. Sollte der Kunde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, kann dies zu einer Vertragsstrafe führen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Schaden richtet.

 

8. VERTRAGSSTRAFE UND KOSTENPAUSCHALE

8.1 Für den Fall, dass der Kunde gegen diese Mietbedingungen verstößt, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Form einer Kostenpauschale. Die Vertragsstrafe unterteilt sich je nach Verstoß in einfache Bearbeitungsgebühren (Gebühren in der Gebührenverordnung) und allgemeine Vertragsstrafen (Vertragsstrafen in der Gebührenverordnung). Die Höhe der Kostenpauschale ist in der angehängten Gebührenverodnung festgelegt. Durch die Zahlung einer Kostenpauschale bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die e+k move unberührt. Die Kostenpauschale wird auf einen daneben geltend gemachten Schadenersatz angerechnet.

8.2 Die einzelnen Kostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass er die Kosten nicht zu vertreten hat, dass keine Kosten entstanden sind oder dass die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich niedriger sind als die Kostenpauschale.

 

9. HAFTUNG DER E+K MOVE ALS VERMIETER

9.1 e+k move haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für Schäden, die e+k move oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht haben.

9.2 e+k move haftet für leichte Fahrlässigkeit, die e+k move oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten haben, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung von e+k move für anfängliche Mängel der Mietsache ist ausgeschlossen.

9.4 Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für den Umgang mit in den Fahrzeugen gefundenen Gegenständen.

9.5 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

9.6 Im Übrigen ist die Haftung von e+k move ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

10. HAFTUNG DES KUNDEN UND VERSICHERUNGSSCHUTZ

10.1. Die zur Vermietung angebotenen Fahrzeuge in der App sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben haftpflichtversichert. Sofern diese AGB nichts Abweichendes vorsehen, gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), herausgegeben vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Bei einer Verletzung dieser Verpflichtungen durch den Kunden, welche zur Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung führt, entfällt der Versicherungsschutz.

10.2. Der Kunde haftet unbeschränkt für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder falsche Bedienung des Fahrzeugs (beispielsweise Schaltfehler, Ignorieren von Warnleuchten, Falschbetankung, unsachgemäß verstautes Ladegut) entstehen. Solche Schäden sind nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt.

10.3. Im Falle einer selbstverschuldeten Beschädigung oder eines Verlusts des vom Kunden genutzten Fahrzeugs, seines Zubehörs oder einzelner Fahrzeugteile sowie bei Vertragsverletzungen haftet der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Nebenkosten wie Expertenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, erhöhte Versicherungsprämien, Mietausfall und vorzeitige Beendigung von Leasing- oder Finanzierungsverträgen. Der Kunde ist verpflichtet, e+k move von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit der Kunde haftet.

10.4 Meldepflicht vor Fahrtantritt: Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Schäden zu überprüfen und festgestellte Schäden unverzüglich über die App zu melden. Die Fahrt kann nur begonnen werden, wenn der Kunde bestätigt, dass keine neuen Schäden festgestellt wurden oder diese gemeldet wurden.

10.5 Haftung bei fehlender Dokumentation: Versäumt der Kunde, vor Fahrtantritt neue Schäden zu melden, haftet er für alle während der Nutzung festgestellten Schäden, die vor oder während der Fahrt entstanden sein können. Eine Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 9.4 gilt in diesem Fall nicht, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Schaden vor seiner Nutzung entstanden ist.

10.6. Wird das vom Kunden benutzte Fahrzeug beschädigt oder verursacht der Kunde einen Schaden am Fahrzeug, so ist die Haftung des Kunden je Schadensfall auf eine Selbstbeteiligung gemäß Gebührenverordnung begrenzt, soweit die Vorgaben zur Kfz-Versicherung gemäß Ziffer 9.1 eingehalten wurden.

10.7. Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 9.4 gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Hat der Auftraggeber den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, gilt die Haftungsbeschränkung zugunsten von e+k move gemäß § 81 Abs. 2 VVG.

10.8. Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 9.4 gilt ferner nicht, wenn der Kunde vorsätzlich gegen die Bestimmungen der AGB oder der AMB verstoßen hat. Verstößt der Kunde grob fahrlässig gegen eine dieser Bestimmungen, behält sich e+k move vor, die Haftungsbeschränkung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Eine Beschränkung auf den Selbstbehalt gemäß der Gebührenordnung kann in diesen Fällen entfallen. Die Beweislast dafür, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, trägt der Kunde. Soweit die Verletzung einer Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadens noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von e+k move oder des Versicherers ursächlich ist, bleibt e+k move zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat die Obliegenheit arglistig verletzt.

10.9. Macht der Kunde vorsätzlich falsche oder unrichtige Angaben oder erteilt unvollständige oder verspätete Auskünfte gilt Ziffer 9.6 entsprechend.

10.10. Der Kunde haftet in vollem Umfang für Gesetzesverstöße, insbesondere Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Kunde verpflichtet sich, e+k move von sämtlichen Bußgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die im Zusammenhang mit solchen Verstößen anfallen. e+k move ist berechtigt, für die Bearbeitung von Anfragen, die im Zusammenhang mit während der Mietdauer begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten entstehen, eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenverordnung zu erheben.

10.11. Versicherungs- oder Drittleistungen, die e+k move im Zusammenhang mit einem Schadenfall erhält, werden auf die Schadensersatzverpflichtungen des Kunden angerechnet.

10.12. Dem Kunden ist es erlaubt mit den Fahrzeugen auch in das europäische Ausland zu fahren. Reisen außerhalb der europäischen Union sind nicht gestattet und hier besteht kein Versicherungsschutz. Für daraus resultierende entstandene Schäden, die nicht versichert sind, haftet der Kunde.

 

11. ENTGELTE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

11.1 Die Entgelte für die Nutzung der Fahrzeuge richten sich nach den aktuellen Tarifen, welche auch bei der Buchung der Fahrzeuge angegeben werden. Eine entsprechende Gesamtübersicht über die Tarifstruktur ist in der Kosten- und Gebührenverordnung ersichtlich und auf der Website https://quartiershub.com/agb einsehbar.

11.2. Die Berechnung der Mietkosten erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der vom Kunden gefahrenen Kilometer und der genutzten Zeit im sogenannten Pay-per-use Model.

11.3. Alle Zahlungen erfolgen über die in der App hinterlegten Zahlungsmethoden und werden von dem Zahlungsdienstleister Ayden NV verarbeitet. Der Kunde ermächtigt e+k move mit der Einrichtung des Zahlungsmittels zur Abbuchung etwaiger Vertragsstrafen oder Bearbeitungsgebühren von dem hinterlegten Zahlungsmittel.

12. ÄNDERUNGEN DER AMB

12.1. e+k move behält sich das Recht vor, diese Mietbedingungen jederzeit zu ändern. Die Kunden werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder auf anderem geeignetem Weg informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

 

13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND GERICHTSSTAND

13.1. Die Einzelvermietungsverträge unterliegen deutschem Recht.

13.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Einzelvermietungsverträgen ist, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, der Geschäftssitz von e+k move.

13.3. Die Abtretung von Ansprüchen oder sonstigen Rechten aus den Einzelvermietungsverträgen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von e+k move zulässig.

13.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Mietbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Mietbedingungen im Übrigen unberührt.

13.5. WIDERRUFSRECHT

Ein Widerrufsrecht für Einzelmietverträge über Fahrzeuge besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Kosten- und Gebührenverordnung

Zeit- und Kilometertarife:

Kosten E-Auto
Die Kosten für eine Fahrt mit einem E-Auto setzen sich aus einem Zeittarif zusammen, der pro Minute berechnet wird, und einem zusätzlichen Kilometertarif. Der Zeittarif entspricht mindestens der gebuchten Nutzungsdauer, wird jedoch bei längeren Fahrten an die tatsächlich genutzte Zeit angepasst. Wenn Sie eine Buchung verkürzen, hat dies keine Auswirkungen auf die bereits berechnete Zeit, da das Fahrzeug für den ursprünglich gebuchten Zeitraum reserviert war. Sie können jedoch durch kostenlose Stornierung und erneute Buchung den berechneten Zeitraum reduzieren. Der Kilometertarif richtet sich nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern und sinkt ab 60 gefahrenen Kilometern pro Buchung für die nachfolgenden Kilometer.

Kosten E-Fahrrad

Die Kosten für die Nutzung von E-Bikes und E-Lastenrädern werden ausschließlich nach der Zeit berechnet, es gibt keinen Kilometertarif. Auch hier beträgt der Zeittarif mindestens die gebuchte Nutzungsdauer und wird bei längeren Fahrten an die tatsächlich genutzte Zeit angepasst.

Tagestarife:

Um Ihnen auch längere Fahrten über einen oder mehrere Tage zu attraktiven Konditionen anzubieten, ist der Zeittarif innerhalb von 24 Stunden automatisch auf den Tagestarif begrenzt. Sie müssen vor Fahrtantritt keinen Tarif auswählen; der Tagestarif wird automatisch angewendet, sobald der Tagespreis erreicht wurde.

Kostenübersicht:

Gebühren und Vertragsstrafen

Gutschriften

  1. Reinigung der Fahrzeuge

    • 1.1 Reinigungskosten: Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird eine Gutschrift für die Reinigung gewährt, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

      • Innenreinigung: Für die Innenreinigung des Fahrzeugs wird eine Gutschrift von 7,00 € gewährt. Diese Gutschrift wird nur dann gewährt, wenn das Fahrzeug in einem gereinigten Zustand zurückgegeben wird.

      • Außenreinigung: Für die Außenreinigung des Fahrzeugs wird ebenfalls eine Gutschrift von 7,00 € gewährt, vorausgesetzt, das Fahrzeug wird in einem von außen gereinigtem Zustand zurückgegeben.

    • 1.2 Dokumentation: Um die Gutschrift zu erhalten, muss der Mieter eine Dokumentation über die durchgeführte Reinigung per E-Mail oder WhatsApp an den Anbieter senden, einschließlich eines Hinweises auf das zurückgegebene Fahrzeug. Die Dokumentation erfolgt in Form von Fotos vor der Reinigung des Fahrzeugs im verschmutzten Zustand und nach der Reinigung im sauberen Zustand. Die Gutschrift wird innerhalb eines Werktages manuell gutgeschrieben, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Der Mieter erhält eine schriftliche Bestätigung über die gewährte Gutschrift.

Beispiele Preisberechnung

Fahrzeug: VW ID.3 Rechnung: 1h x 3,60 € + 10 km x 0,34 €
Mietzeit: 1 Stunde
Fahrstrecke: 10 km Nutzungsentgelt: 7,00 €

Fahrzeug: E-Bike Rechnung: 3h x 1,90 € + 40 km x 0,00 €
Mietzeit: 3 Stunden
Fahrstrecke: 40 km Nutzungsentgelt: 5,70 €

Fahrzeug: E-Lastenrad Rechnung: 15 € + 55 km x 0,00 €
Mietzeit: 24 Stunden
Fahrstrecke: 55 km Nutzungsentgelt: 15,00 €

Fahrzeug: VW ID.4 Rechnung: 6h x 2,90 € + (60 km x 0,34 €) + (60 km x 0,24 €)
Mietzeit: 6 Stunden
Fahrstrecke: 120 km Nutzungsentgelt: 58,20 €