Stellplatzreduktion in Augsburg mit Mobilitätskonzepten

Augsburg bietet derzeit besonders gute Rahmenbedingungen für wirtschaftlich sinnvolle Stellplatzreduktionen.

Gerade bei Wohn- und Mischprojekten mit Tiefgarage ist der Stellplatznachweis ein zentraler Kosten- und Flächenhebel. Mit der aktuellen Stellplatzsatzung hat die Stadt Augsburg die Reduktionsmöglichkeiten konkret geregelt – inklusive klarer Ansätze über Mobilitätskonzepte.

Aktueller Rechtsrahmen in Augsburg

Durch die Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) wurde das Stellplatzrecht in Bayern neu geordnet: Eine Stellplatzpflicht besteht nur dann, wenn die jeweilige Gemeinde sie per Satzung anordnet; eine geringere Zahl kann kommunal festgelegt werden. Außerdem galt für ältere Satzungen ein Übergangsregime bis 30.09.2025.

Die Stadt Augsburg hat darauf reagiert und eine neue Stellplatzsatzung (StPlS 2025) eingeführt. Sie wurde im Amtsblatt vom 02.10.2025 bekannt gemacht, gilt stadtweit und hat die vorherige Satzung aus 2022 abgelöst. Auf der Website der Stadt sind außerdem die Anlagen zur StPlS 2025 (Berechnungstabelle, Zoneneinteilung und Kriterienkatalog) veröffentlicht.

Was in Augsburg über Mobilitätskonzepte möglich ist

Augsburg regelt die Stellplatzreduktion in der Satzung sehr konkret. Besonders relevant für Wohnprojekte sind die ausdrücklich geregelten Reduktionsmöglichkeiten in § 5 der StPlS 2025.

Blick auf ein historisches Gebäude mit einer Uhr im Zentrum eines belebten Platzes. Es gibt Menschen, Bänke, Fahrräder und eine Statue im Vordergrund. Der Himmel ist blau mit Wolken.

Reduktion über Mobilitätskonzept bei Wohngebäuden

Für Gebäude mit Wohnungen nach Ziffer 1.2 der Anlage 1 und mindestens 8 Wohneinheiten kann die rechnerisch ermittelte Stellplatzzahl reduziert werden:

  • auf 80 %, wenn ein Mobilitätskonzept vorgelegt wird, das den Anforderungen der Anlage 3 entspricht

  • auf 60 %, wenn zusätzlich weitere Kompensationsmaßnahmen gemäß Anlage 3 umgesetzt werden

Damit hat Augsburg die Stellplatzreduktion über Mobilitätskonzepte nicht nur grundsätzlich eröffnet, sondern in der Satzung klar operationalisiert.

Wichtige Anforderungen aus dem Augsburger Kriterienkatalog (Anlage 3)

Die Anlage 3 der Augsburger Stellplatzsatzung definiert die Anforderungen an ein Mobilitätskonzept sehr konkret. Zu den Grundvoraussetzungen gehören unter anderem:

  • gesicherte ÖPNV-Erschließung (mit definierten Entfernungen zu Bus oder Straßenbahn)

  • gesicherte Nahversorgung und soziale Infrastruktur im Umfeld

  • Verbleib der nachzuweisenden Stellplätze im Gemeinschaftseigentum (inkl. dinglicher Sicherung zugunsten der Stadt)

  • mindestens ein Abstellplatz für fahrradbasierte Sharing-Angebote mit Anbieternachweis

Für weitergehende Reduktionen (bis 60 %) nennt Augsburg zusätzliche Kompensationsmaßnahmen, zum Beispiel:

  • zusätzliche Flächen für fahrradbasierte Sharing-Angebote (inkl. Lastenrad/Lastentransport)

  • übertragbare ÖPNV-Tickets für Bewohnerinnen und Bewohner

  • Carsharing-Fahrzeuge mit vertraglichem Nachweis

Weitere Reduktions- und Umwandlungsmöglichkeiten in Augsburg

Neben Mobilitätskonzepten enthält die Augsburger Satzung weitere praxisrelevante Instrumente:

  • In Kernzone und Kernrandzone beträgt die notwendige Stellplatzzahl für bestimmte Nutzungen bereits grundsätzlich 80 % der rechnerisch ermittelten Zahl.

  • In Kernzone und Kernrandzone sind zusätzliche Reduktionen (bis zu 50 %) möglich, wenn Innenhöfe entsiegelt und begrünt werden und die Qualität entsprechend nachgewiesen wird.

  • Bei Neubauten (außer Wohngebäuden nach Ziffer 1 der Anlage 1) kann die Stellplatzzahl um bis zu 25 % reduziert werden, wenn stattdessen zusätzliche Fahrrad- bzw. Sonderabstellplätze hergestellt werden.

  • Bei Bestandsgebäuden können vorhandene notwendige Stellplätze teilweise in Fahrrad- oder Sonderabstellplätze umgewandelt werden.

  • Stationsgebundene Carsharing-Stellplätze können in einem festgelegten Umfang angerechnet werden.

Zusätzlich ist die Stellplatzablöse weiterhin möglich – allerdings im Ermessen der Stadt Augsburg. Die Ablösebeträge sind zonenabhängig geregelt (Kernzone, Kernrandzone, Randzone). Gerade deshalb ist eine gut vorbereitete Reduktionsstrategie oft wirtschaftlich besonders relevant.

Unsere Unterstützung für Projekte in Augsburg

Wir begleiten Projektentwickler, Bestandshalter und Planer in Augsburg von der ersten Prüfung bis zur Genehmigung:

  • Prüfung der Augsburger Stellplatzsatzung und der projektspezifischen Ausgangslage

  • Bewertung realistischer Reduktionspotenziale unter wirtschaftlichen und betrieblichen Gesichtspunkten

  • Entwicklung eines belastbaren Mobilitätskonzepts für den konkreten Standort

  • Aufbereitung zur behördenfähigen Darstellung

  • Vorstellung bei der Stadt und Begleitung der Abstimmung bis zur Genehmigung

Unser Fokus liegt auf Lösungen, die nicht nur im Verfahren überzeugen, sondern auch im späteren Betrieb funktionieren. Dafür verbinden wir Satzungskenntnis, Mobilitätskonzept und Umsetzungsperspektive.

Warum Augsburg besonders interessant ist

Augsburg hat die Stellplatzreduktion in seiner Satzung sehr konkret geregelt – mit klaren Quoten, einem eigenen Kriterienkatalog für Mobilitätskonzepte und zusätzlichen Reduktionsinstrumenten. Das schafft eine gute Grundlage für planbare, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen, wenn das Projekt und das Mobilitätskonzept sauber auf den Standort abgestimmt sind.

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