ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER E+K MOVE GMBH (PDF)

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen der e+k move GmbH sowie die dazugehörig geltende Anlage 1 (Kosten- und Gebührenverordnung) und Anlage 2 (Vertrag Versicherung VHV) zum Download als PDF:

Allgemeine Geschäfstsbedingungen der e+k move GmbH

‍Für kommerzielles Car- und Bikesharing (e+k move GmbH ist Vermieter) sowie Privates Carsharing (Peer-to-Peer, e+k move GmbH ist Vermittler von Fahrten und handelt im Auftrag des Vermieters)

‍Stand: 18.03.2026

Hinweise zur Anwendbarkeit und Modus-Erkennung in der App

Diese kombinierte Fassung enthält zwei voneinander getrennte Regelwerke:

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·         Teil A: Bedingungen für das kommerzielle Carsharing-Angebot "Quartiershub" (Fahrzeuge werden durch e+k move bzw. deren Partner bereitgestellt; e+k move ist Vermieter).

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·         Teil B: Bedingungen für das Peer-to-Peer-Angebot "Privates Carsharing" (Fahrzeuge werden durch private Vermieter bereitgestellt; e+k move ist ausschließlich Vermittler).

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Welches Regelwerk im Einzelfall gilt, richtet sich ausschließlich nach dem bei Buchung in der Quartiershub App angezeigten Modus sowie der Kennzeichnung im Buchungsprozess:

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·         Kommerzielles Carsharing (Quartiershub): Am oberen Rand der App steht "Quartiershub"; im Buchungsprozess wird kein privater Vermietername genannt.

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·         Privates Carsharing (Peer-to-Peer): Am oberen Rand der App steht "privates Carsharing"; im Buchungsprozess wird bei jeder Buchung der jeweilige private Vermieter klar genannt.

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Maßgeblich ist die Kennzeichnung zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung (Einzelmietvertrag). Nutzt ein Nutzer beide Modi, gelten die jeweiligen Bedingungen jeweils nur für die betreffende Buchung.

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Die Freischaltung oder Umstellung der Sichtbarkeit einzelner Angebotssegmente (z.B. aufgrund der Zuordnung zu einem Quartier/Adressbereich) stellt keine eigenständige Vertragsänderung dar, sondern ermöglicht lediglich die Nutzung zusätzlicher Buchungsoptionen; die rechtliche Einordnung erfolgt ausschließlich nach der konkreten Buchung und dem dabei angezeigten Modus.

Teil A – Kommerzielles Carsharing von Quartiershub

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der e+k move GmbH für kommerzielles Carsharing. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Allgemeinen Mietbedingungen sowie Anlage 1 ergänzt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER E+K MOVE GMBH – Teil A

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§ 1 GEGENSTAND

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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen der e+k move GmbH, Gautinger Straße 1d, 82319 Starnberg, Handelsregister: HRB 280044 Amtsgericht München (im Folgenden "e+k move") und Personen (im folgenden „Nutzer“ oder „Kunden“), die im Rahmen der Registrierung eines Nutzerkontos in der Quartiershub App Leistungen von e+k move in Anspruch nehmen („Nutzungsvertrag“) und im Zusammenhang mit der Vermietung von Fahrzeugen über die Quartiershub App („Einzelvermietungsvertrag“).

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1.2 e+k move stellt die zur Vermietung verfügbaren Fahrzeuge innerhalb eines bestimmten Geschäftsgebietes in Deutschland über die Quartiershub App zur Verfügung. Für die Vermietung gelten ergänzend zu den AGB die Allgemeinen Mietbedingungen der e+k move für das Produkt Quartiershub („AMB“), die den AGB beigefügt sind.

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1.3 Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf die Vermietung von Fahrzeugen durch e+k move. Die Vermietung erfolgt nach dem Prinzip "first come, first served", d.h. je nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge. e+k move behält sich das Recht vor, den Vermietungsdienst jederzeit einzustellen oder die Anzahl und Art der angebotenen Fahrzeuge zu ändern.

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1.4 Diese AGB werden durch die Gebührenverordnung ergänzt, die unter https://quartiershub.com/agb abrufbar ist.

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§ 2 REGISTRIERUNG, NUTZERVERTRAG

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2.1 Mit der Registrierung in der Quartiershub App akzeptiert der Kunde diese Geschäftsbedingungen und die allgemeinen Mietbedingungen. Mit Abschluss der Registrierung kommt ein Nutzervertrag zustande. Während der Registrierung werden persönliche Informationen zur Überprüfung der Identität und Eignung des Nutzers zur Nutzung des Dienstes abgefragt. Das Mindestalter zur Nutzung des Angebots beträgt 21 Jahre und der Fahrer muss den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Systemseitig kann ein jüngerer Nutzer freigeschaltet werden, e+k move behält sich aber vor den Nutzer jederzeit zu sperren.

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2.2 Der Nutzungsvertrag ist abhängig von der Registrierung eines Nutzerkontos und der Eignung des Kunden zur Nutzung der Dienste. e+k move behält sich das Recht vor, Registrierungen und Abschluss von Nutzerverträgen aus objektiven und legitimen Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn das Angebot exklusiv für Bewohner und Gewerbetreibende in einer Immobilie oder einem Quartier ausgelegt ist, und der Nutzer diese Zugehörigkeit nicht nachweisen kann.

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2.3 Mehrfache Registrierungen bzw. mehr als ein Benutzerkonto pro Kunde sind bei e+k move nicht erlaubt. Im Fall von Mehrfachanmeldungen oder der Anmeldung mit falschen/gefälschten Daten behält sich e+k move das Recht vor, Vertragsstrafen gemäß der aktuellen Preis- und Kostenordnung geltend zu machen.

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2.4 Der Kunde ist dazu verpflichtet, e+k move unverzüglich über jegliche Änderungen seiner persönlichen Informationen (wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer und Zahlungsmittel) zu informieren. Wenn der Kunde gegen diese Verpflichtung verstößt, trägt er insbesondere die Verantwortung für Schäden und Folgekosten, die aufgrund veralteter oder fehlerhafter Daten entstehen können. Falls die bereitgestellten Informationen nicht aktuell sind, behält sich e+k move das Recht vor, das Benutzerkonto des Kunden zu sperren.

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2.5 Bei der Registrierung gibt der Kunde ein von ihm selbst gewähltes Passwort an, mit dem er nach Freischaltung Zugang zur Quartiershub App erhält. Der Kunde kann das Passwort jederzeit über sein Benutzerkonto ändern.

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2.6 Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort sorgfältig zu verwahren und das Passwort niemals an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat das Passwort so zu wählen, dass es nicht ohne weiteres erraten oder kopiert werden kann. Er darf es insbesondere nicht unbeaufsichtigt oder offen lesbar aufbewahren. Der Kunde muss stets dafür sorgen, dass die Daten mit Bezug zu seinem Benutzerkonto geschützt sind und kein Dritter in irgendeiner Weise Zugang zu diesen Daten erhält. Zu diesem Zweck ist der Nutzer verpflichtet, sein Endgerät mit einem separaten Passwort oder einer entsprechenden Sicherung (Face-ID, PIN, Fingerprint) vor Drittzugriff zu schützen. e+k move behält sich das Recht vor, die Nutzung der Quartiershub App einzuschränken oder den Kunden von der Nutzung auszuschließen, wenn er gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.

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2.7 Erlangen und/oder missbrauchen Dritte das Passwort und/oder andere Daten mit Bezug zum Benutzerkonto, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich nach Kenntniserlangung e+k move zu informieren. Der Kunde hat dann substantiiert zum Vorfall vorzutragen, ein Nachweis über die Erstattung einer polizeilichen Anzeige ist hierfür nicht ausreichend.

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2.8 Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Behandlung von Passwort sowie das Vorgehen bei einem Drittzugriff haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere, wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht wurde. Des Weiteren haftet der Kunde grundsätzlich für alle Schäden, die infolge einer verschuldet nicht rechtzeitigen Anzeige der Erlangung und/oder des Missbrauchs des Passwortes und/oder anderer Daten mit Bezug zum Benutzerkonto entstehen.

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2.9 Erlangen Dritte über das Benutzerkonto oder das Plattformkonto des Kunden Zugang zu einem Fahrzeug von Quartiershub, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich nach Kenntniserlangung e+k move zu informieren. Der Kunde hat dann substantiiert zum Vorfall vorzutragen, ein Nachweis über die Erstattung einer polizeilichen Anzeige ist hierfür nicht ausreichend. Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere, wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht wurde.

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§ 3 NUTZUNGSBERECHTIGUNG, FAHRERLAUBNIS, VERIFIZIERUNG

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3.1 Jeder Nutzer muss eine gültige Fahrerlaubnis für das jeweils genutzte Fahrzeuge besitzen und muss diese bei initialer Anmeldung in der App hinterlegen und nach Aufforderung neu verifizieren, um das Angebot in der Quartiershub App nutzen zu können. Die Identität sowie die Gültigkeit der Fahrerlaubnis wird von e+k move entsprechend überprüft. Hierfür ist e+k move berechtigt Dienstleister einzusetzen, um den Verifizierungsprozess abzuwickeln.

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3.2 Zur Verifizierung der Identität unserer Nutzer setzen wir den Identifizierungsdienst der IDnow GmbH, Auenstraße 100, 80469 München, ein. Die Identitätsprüfung erfolgt mittels automatisierter Verfahren unter Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie ggf. einer Videoidentifikation durch einen geschulten Mitarbeiter von IDnow. Im Rahmen des Identifizierungsprozesses werden personenbezogene Daten an IDnow übermittelt und dort gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Identitätsprüfung ist erforderlich, um unseren Dienst sicher und rechtskonform anzubieten. Eine Nutzung unseres Carsharing-Angebots ist ohne erfolgreiche Identitätsprüfung nicht möglich.

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3.3 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch IDnow erfolgt eigenverantwortlich durch IDnow gemäß deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien. Weitere Informationen zu IDnow findest du unter: https://www.idnow.io.

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3.4 Kunden, welche von der generellen Nutzung des Angebots ausgeschlossen sind (bspw. Personen ohne gültige Fahrerlaubnis), sind nicht berechtigt, Fahrzeuge anzumieten oder zu nutzen. Kunden, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, sind verpflichtet, dies e+k move unverzüglich mitzuteilen. Bei Zuwiderhandlungen haftet die Person für alle daraus resultierenden Schäden.

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§ 4 NUTZUNG VON KUNDENDATEN

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4.1 e+k move erhebt, verarbeitet und speichert persönliche Daten der Nutzer im gesetzlich zulässigen Rahmen, um den Service zur Verfügung zu stellen und zu verbessern. Details zur Datenerhebung und -verarbeitung sind in der Datenschutzerklärung dargelegt, die in die AGBs integriert ist und auf der Webseite unter https://www.quartiershub.com/datenschutzerklaerung sowie in der Quartiershub App einsehbar ist.

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§ 5 HAFTUNG VON E+K MOVE

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5.1 e+k move haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für Schäden, die e+k move oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht haben.

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5.2 e+k move haftet für leichte Fahrlässigkeit, die e+k move oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten haben, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

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5.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

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5.4 Im Übrigen ist die Haftung von e+k move ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

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§ 6 HAFTUNG DES KUNDEN

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6.1 Der Kunde haftet e+k move für von ihm verschuldete Schäden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die aus der Verletzung dieser AGB, der AMB oder der Fahrzeuge entstehen.

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§ 7 ÄNDERUNGEN DER AGBs

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7.1 e+k move behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Nutzer werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder auf anderem geeignetem Weg informiert. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

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§ 8 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND GERICHTSSTAND

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8.1 Der Nutzungsvertrag und die Einzelvermietungsverträge unterliegen deutschem Recht.

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8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vorstehenden Verträgen ist, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, der Geschäftssitz von e+k move.

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8.3 Die Abtretung von Ansprüchen oder sonstigen Rechten aus den vorstehenden Verträgen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von e+k move zulässig.

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8.4 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.

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§ 9 WIDERRUFSRECHT

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9.1 Kunden steht ein Widerrufsrecht nur hinsichtlich des Nutzervertrages zu.

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WIDERRUFSBELEHRUNG

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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tage ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

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Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

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Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (e+k move GmbH, Gautingerstraße 1d, 82319 Starnberg, Germany, Telefonnummer: +49 (0) 14466350004, E-Mail-Adresse: info@quartiershub.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein per Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

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Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

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Folgen des Widerrufs:

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Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet

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Muster-Widerrufsformular

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(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

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·       An e+k move GmbH, Gautingerstraße 1d, 82319 Starnberg, Deutschland, E-Mail-Adresse:  info@quartiershub.com

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·       Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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·       Bestellt am (*)/erhalten am (*) ______________

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·       Name des/der Verbraucher(s) ______________

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·       Anschrift des/der Verbraucher(s) ______________

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·       Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ______________

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·       Datum ______________

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(*) Unzutreffendes streichen.

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN (AMB) DER E+K MOVE GMBH für das kommerzielle Car- und Bikesharing

1. MIETVERTRÄGE, RESERVIERUNGEN UND BUCHUNGEN

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1.1 Mietverträge für die Fahrzeuge (Fahrräder, E-Scooter, Autos, Lastenräder, usw.) der e+k move können ausschließlich über die Quartiershub App abgeschlossen werden. Der Abschluss eines Mietvertrags erfolgt automatisch bei der Buchung eines Fahrzeugs. Für jede Buchung wird ein separater Mietvertrag abgeschlossen ("Einzelmietvertrag"). Die genauen Schritte und Konditionen für die Anmietung werden innerhalb der App erläutert.

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1.2 Die Fahrzeuge werden über die Quartiershub App zur Verfügung gestellt. Die genauen Bedingungen, wie Verfügbarkeit, Reservierung und Tarifstruktur, werden in der Kosten- und Gebührenverordnung und in der App dargestellt.

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1.3 Diese AMB werden durch die Gebührenverordnung ergänzt, die unter https://quartiershub.com/agb abrufbar ist.

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1.4 Innerhalb der Quartiershub App gibt es zwei Nutzungsmodi, die bei den verschiedene Fahrzeugklassen Anwendung finden. Hierbei wird zwischen der geplanten Buchung und der spontanen Buchung unterschieden.

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Bei der geplanten Buchung kann der Nutzer bis zu 12 Wochen aber mindestens 1 Minute vor der tatsächlichen Nutzung ein Fahrzeug für einen Zeitraum von maximal 15 Tagen buchen. Bei entsprechender Verfügbarkeit ist das Fahrzeug für den betreffenden Zeitraum der Buchung für den Nutzer reserviert. Die Buchung kann vor Beginn der Reservierung kostenfrei storniert werden. Bei gegebener Verfügbarkeit kann der Nutzer die Buchung während der Nutzung des Fahrzeugs individuell anpassen. Die Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs müssen jedoch in dem Reservierungszeitraum erfolgen. Im Falle einer Rückgabe vor Ende des Reservierungszeitraums wird dem Nutzer lediglich die reale Nutzungsdauer berechnet und nicht der gesamte Reservierungszeitraum. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs können dem Nutzer Gebühren gemäß der aktuellen Verordnung berechnet werden. Bei Überschreitung der maximalen Nutzungsdauer können dem Nutzer Gebühren gemäß der aktuellen Verordnung berechnet werden.

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2. BEHANDLUNG UND NUTZUNG DER FAHRZEUGE

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2.1 Alle Fahrzeuge müssen mit Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden Gesetze und Vorschriften verwendet werden. Die Fahrzeuge dürfen ausschließlich von den Kunden genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden (auch nicht als Beifahrer). Im Falle von Unklarheiten zur Benutzung der Fahrzeuge hat der Nutzer e+k move zu kontaktieren.

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2.2 Die Nutzung der Fahrzeuge für gewerbliche Zwecke, Rennen, Testfahrten, oder ähnliche Zwecke ist nicht gestattet.

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2.3 Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in geeigneten Transportboxen erlaubt. Der Transport von Ladung (z.B. Möbel, Sperrmüll) ist nur gestattet, wenn die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist und keine Gefahr für das Fahrzeug, Insassen oder Dritte besteht.

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2.4 Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, überzeugen. Der Kunde ist verpflichtet, e+k move über Beschädigungen, übermäßige Verschmutzungen oder sonstige Auffälligkeiten an dem jeweiligen Fahrzeug zu informieren.

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2.5 Der Kunde hat das Fahrzeug nach dem Abstellen gegen Diebstahl zu sichern (Fenster, Schiebedach, Verdeck, Kofferraum und Türen müssen verschlossen sein).

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2.6 Der Kunde muss bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrzeug zu jeder Zeit die jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten. Verboten ist insbesondere das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.

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2.7 Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet unverzüglich anzuhalten und e+k move zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann.

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2.8 Wenn ein Nutzer während seiner Fahrt die Nutzung pausieren will, ist er verpflichtet das Fahrzeug abzuschließen, verkehrssicher zu parken, alle Fenster, Türen und den Kofferraum zu schließen und mögliche Parkgebühren zu begleichen. Entstandene Kosten und Gebühren durch Falschparken werden dem Kunden zuzüglich einer Service Gebühr von gemäß der aktuellen Verordnung berechnet.

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2.9 e+k move als Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Verstoß des Kunden gegen die oben genannten Pflichten entstehen. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden.

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3. ENDE DES MIETVERTRAGS

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3.1 Der Mietvertrag endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs an einen zulässigen Rückgabeort, wie in der Quartiershub App angegeben, und der erfolgreichen Beendigung der Miete. Dieser zulässige Rückgabeort ist ausschließlich das Quartiershub, an dem das Fahrzeug angemietet wurde.

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3.2 Nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt hat, steckt er den Schlüssel in die Halterung zurück (entfällt bei Keyless-Go-Fahrzeugen) und verschließt das Fahrzeug über die Quartiershub App. Hierbei wird überprüft, ob die Tankkarte und der Schlüssel (entfällt bei Keyless-Go-Fahrzeugen) sich an ihrem vorgesehenen Platz befinden, alle Fenster, Türen und der Kofferraum geschlossen sind und ob das Fahrzeug sich in einer als “zur Rückgabe berechtigten Fläche” (das ausgewiesene Quartiershub) befindet. Nur in diesem Fall kann der Vorgang zur Beendigung der Miete fortgesetzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor dem Beenden der Miete zu verlassen.

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3.3 Der Mietvertrag endet nur und erst dann, wenn der Kunde über die Quartiershub App das Fahrzeug erfolgreich verschlossen hat. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor der Kunde das Fahrzeug zurücklässt. Bei Unsicherheiten in Bezug auf die erfolgreiche Beendigung der Miete muss eine Klärung mit dem Service-Team von Quartiershub erfolgen, bevor der Kunde das Fahrzeug zurücklässt. Der Mietvorgang kann dann auch durch e+k move als Vermieter beendet werden, er endet in solchen Fällen mit der Bestätigung durch das Quartiershub Service-Team.

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3.4 Bei Nichtbeachtung der Rückgaberegeln werden dem Nutzer eine Gebühr gemäß der aktuellen Verordnung berechnet.

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4. RÜCKGABE DES FAHRZEUGES

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4.1 Fahrzeuge müssen in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug in einem grob verschmutzten Zustand (insbesondere Erbrochenes) zurückgegeben oder befinden sich Abfälle irgendwelcher Art im Fahrzeug, hat der Kunde für die Reinigung eine Kostenpauschale gemäß der aktuellen Gebührenverordnung zu tragen.

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4.2 Der Kunde hat alle elektrischen Fahrzeuge vor der Rückgabe an die im Quartiershub dafür vorgesehenen Wallboxen oder anderweitige Ladeeinrichtungen anzuschließen, und sicherzustellen, dass die Fahrzeuge den Ladevorgang begonnen haben.

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4.3 Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß gesichert und verschlossen werden. Insbesondere müssen Türen, Fenster, Schiebedach und Kofferraum verschlossen, die Feststellbremse angezogen, das Lenkradschloss eingerastet und die Lichter ausgeschaltet werden.

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4.4 Das Fahrzeug muss mit sämtlichen überlassenen Dokumenten, Tankkarten, Parkkarten und Parkausweisen zurückgegeben werden. Es dürfen keine Ausstattungs- und Zubehörgegenstände des Fahrzeuges fehlen, insbesondere nicht der Fahrzeugschlüssel.

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4.5 Im Falle von Beschädigungen und Verunreinigungen, die während der Mietdauer auftreten, muss der Kunde e+k move unverzüglich informieren und kann bei eigenem Verschulden mit den entstandenen Kosten belastet werden.

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5. LADEN BEI ELEKTROFAHRZEUGEN

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5.1 Sinkt die Ladekapazität während der Miete auf weniger als 25 % der Gesamtkapazität, kann bzw. sollte der Kunde das Fahrzeug aufladen.

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5.2 Der Kunde hat alle elektrischen Fahrzeuge nach der Fahrt an die im Quartiershub dafür vorgesehenen Wallboxen oder anderweitige Ladeeinrichtungen anzuschließen, und sicherzustellen, das die Fahrzeuge den Ladevorgang begonnen haben

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5.3 Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für Akkukapazität des Fahrzeugs während der Nutzungsdauer und muss dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt über genug Akkukapazität verfügt, um den Rückgabeort (das Quartiershub) aus eigener Kraft zu erreichen.

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5.4 Bei der Rückgabe des Fahrzeugs muss die Akkukapazität mindestens 10% der Gesamtkapazität betragen.

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5.5 Für das Laden der Fahrzeuge während der Nutzungsdauer, muss die im Fahrzeug befindliche Ladekarte verwendet werden. Mit der Ladekarte ist für den Nutzer ein kostenloses Aufladen an über 600.000 Ladenpunkten in Europa möglich. Der Nutzer darf ausschließlich die durch die beiliegende Ladekarte abgedeckten Ladepunkte für den Ladevorgang verwenden. Bei der Verwendung anderer Ladepunkte muss der Nutzer selbst für die Ladekosten aufkommen und hat kein Recht auf eine Erstattung der Kosten durch e+k move.

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5.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Ladekarte ausschließlich für den Ladevorgang des über die Quartiershub App gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. E+k move behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Ladekarte bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen und gemäß der aktuellen Gebührenverodnung in Rechnung zu stellen.

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5.7 Blockierungsgebühren: Sollte der Ladepunkt nach Abschluss des Ladevorgangs oder bei Nichtnutzung der Ladesäule über das erforderliche Maß hinaus blockiert bleiben, können Blockierungsgebühren anfallen. Diese Gebühren sind nicht in den Kosten für das Laden des Fahrzeugs enthalten und werden dem Nutzer separat in Rechnung gestellt. Der Nutzer ist verantwortlich für alle anfallenden Gebühren, die durch eine übermäßige Blockierung der Ladesäule entstehen.

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6. TANKEN BEI FAHRZEUGEN MIT VERBRENNUNGSMOTOR

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6.1 Sinkt der Tankfüllstand während der Miete auf weniger als 15 % der Gesamtfüllmenge, kann bzw. sollte der Kunde das Fahrzeug auftanken.

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6.2 Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für den Tankfüllstand des Fahrzeugs während der Nutzungsdauer und muss dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt über genug Kraftstoff verfügt, um den Rückgabeort (das Quartiershub) aus eigener Kraft zu erreichen.

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6.3 Bei der Rückgabe des Fahrzeugs muss der Tankfüllstand mindestens 30% der Gesamtfüllmenge betragen.

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6.4 Für das Tanke der Fahrzeuge während der Nutzungsdauer, muss die im Fahrzeug befindliche Tankkarte verwendet werden. Mit der Tankkarte ist für den Nutzer ein kostenloses Tanken an über 21.000 Akzeptanzstellen in Europa möglich. Der Nutzer darf ausschließlich die durch die beiliegende Tankkarte abgedeckten Tankstellen verwenden. Bei der Verwendung anderer Tankstellen muss der Nutzer selbst für die Tankkosten aufkommen und hat kein Recht auf eine Erstattung der Kosten durch e+k move.

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6.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich für den Tankvorgang des über die Quartiershub App gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. e+k move behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Tankkarte bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen und gemäß der aktuellen Gebührenverordnung in Rechnung zu stellen.

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6.6 Missbrauch der Tank- oder Ladekarte wird mit einer Vertragsstrafe von mindestens 250 € sowie den entstandenen Kosten berechnet.

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7. PFLICHTEN BEI UNFÄLLEN, SCHÄDEN, DIEBSTAHL, ZERSTÖRUNG UND SONSTIGEM UNTERGANG DES FAHRZEUGS

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7.1. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Unfalls, Schadens, Diebstahls, Zerstörung oder sonstigem Untergang des Fahrzeugs unverzüglich die e+k move sowie die zuständigen Behörden zu informieren.

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7.2. Bei Unfällen muss der Kunde zudem einen ausführlichen Bericht zusammen mit den Identitäten von möglichen Zeugen und der beteiligten Parteien vorlegen.

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7.3. Eine Fortsetzung der Nutzung des Fahrzeugs nach einem Unfall, Diebstahl, Zerstörung oder sonstigem Untergang ist nicht gestattet, es sei denn, die e+k move hat dies ausdrücklich genehmigt.

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7.4. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die e+k move darüber zu informieren.

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7.5. Bei Schäden an dem Fahrzeug hat der Kunde die Kosten für die Reparatur zu tragen, sofern er den Schaden verschuldet hat.

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7.6. Sollte der Kunde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, kann dies zu einer Vertragsstrafe führen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Schaden richtet.

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8. VERTRAGSSTRAFE UND KOSTENPAUSCHALE

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8.1 Für den Fall, dass der Kunde gegen diese Mietbedingungen verstößt, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Form einer Kostenpauschale. Die Vertragsstrafe unterteilt sich je nach Verstoß in einfache Bearbeitungsgebühren (Gebühren in der Gebührenverordnung) und allgemeine Vertragsstrafen (Vertragsstrafen in der Gebührenverordnung). Die Höhe der Kostenpauschale ist in der angehängten Gebührenverodnung festgelegt. Durch die Zahlung einer Kostenpauschale bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die e+k move unberührt. Die Kostenpauschale wird auf einen daneben geltend gemachten Schadenersatz angerechnet.

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8.2 Die einzelnen Kostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass er die Kosten nicht zu vertreten hat, dass keine Kosten entstanden sind oder dass die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich niedriger sind als die Kostenpauschale.

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8.3 Missbrauch der Tank- oder Ladekarte wird mit einer Vertragsstrafe von mindestens 250 € sowie den entstandenen Kosten berechnet.

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8.4 Das Verlassen des Fahrzeugs bei laufendem Motor ist untersagt.

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8.5 Wird ein Fahrzeug nicht vor Beendigung der Buchung vertragsgemäß an die Standort  zurückgebracht, an dem es gemietet wurde, wird eine Vertragsstrafe von 200 € zuzüglich der entstandenen Bergungskosten berechnet. Die Bergungskosten liegen bei 3€ pro km die das Fahrzeug von der Station Luftlinie entfernt ist.  Gleiches gilt, wenn die Buchung überzogen wird, dann steht dem Vermieter das Recht zu die Buchung zu beenden und das Fahrzeug auf Kosten des Kunden zu bergen. Die Mindestkostet für eine Bergung liegen bei 250 €

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8.6 Fristlose Kündigung bei Missbrauch und unzulässiger Nutzung

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(1) Der Anbieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, sofern ein begründeter Verdacht auf Betrug, missbräuchliche Nutzung oder sonstige illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung besteht.

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(2) Mit Wirksamwerden der fristlosen Kündigung ist der Kunde nicht mehr berechtigt, das Fahrzeug weiter zu nutzen. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Nutzung zu unterbinden

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 Hat der Vermieter berechtigte bedenken, dass der Kunde mit einer aktuellen Buchung eine Leistung erschleichen will, sich mit falscher Identität angemeldet hat, oder der Verdacht besteht, dass das Fahrzeug für kriminale Aktivitäten oder unsachgemäßem Gebrauch verwendet wird, kann er die laufende Buchung des Kunden beenden. Wenn der bis dahin ausstehende Rechnungsbetrag von dem Zahlungsmittel des Kunden zurückgewiesen wird und berechtigter Verdacht des Betrugs besteht, kann das Fahrzeug für den Kunden gesperrt bleiben und die Bergungskosten gemäß 8.5 dem Kunden in Rechnung gestellt werden. 9.

HAFTUNG DER E+K MOVE ALS VERMIETER

9.1 e+k move haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für Schäden, die e+k move oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht haben.

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9.2 e+k move haftet für leichte Fahrlässigkeit, die e+k move oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten haben, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

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9.3 Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung von e+k move für anfängliche Mängel der Mietsache ist ausgeschlossen.

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9.4 Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für den Umgang mit in den Fahrzeugen gefundenen Gegenständen.

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9.5 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

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9.6 Im Übrigen ist die Haftung von e+k move ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

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10. HAFTUNG DES KUNDEN UND VERSICHERUNGSSCHUTZ

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10.1. Die zur Vermietung angebotenen Fahrzeuge in der App sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben haftpflichtversichert. Sofern diese AGB nichts Abweichendes vorsehen, gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), herausgegeben vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Bei einer Verletzung dieser Verpflichtungen durch den Kunden, welche zur Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung führt, entfällt der Versicherungsschutz.

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10.2. Der Kunde haftet unbeschränkt für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder falsche Bedienung des Fahrzeugs (beispielsweise Schaltfehler, Ignorieren von Warnleuchten, Falschbetankung, unsachgemäß verstautes Ladegut) entstehen. Solche Schäden sind nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt.

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10.3. Im Falle einer selbstverschuldeten Beschädigung oder eines Verlusts des vom Kunden genutzten Fahrzeugs, seines Zubehörs oder einzelner Fahrzeugteile sowie bei Vertragsverletzungen haftet der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Nebenkosten wie Expertenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, erhöhte Versicherungsprämien, Mietausfall und vorzeitige Beendigung von Leasing- oder Finanzierungsverträgen. Der Kunde ist verpflichtet, e+k move von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit der Kunde haftet.

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10.4 Meldepflicht vor Fahrtantritt: Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Schäden zu überprüfen und festgestellte Schäden unverzüglich über die App zu melden. Die Fahrt kann nur begonnen werden, wenn der Kunde bestätigt, dass keine neuen Schäden festgestellt wurden oder diese gemeldet wurden.

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10.5 Haftung bei fehlender Dokumentation: Versäumt der Kunde, vor Fahrtantritt neue Schäden zu melden, haftet er für alle während der Nutzung festgestellten Schäden, die vor oder während der Fahrt entstanden sein können. Eine Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 9.4 gilt in diesem Fall nicht, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Schaden vor seiner Nutzung entstanden ist.

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10.6. Wird das vom Kunden benutzte Fahrzeug beschädigt oder verursacht der Kunde einen Schaden am Fahrzeug, so ist die Haftung des Kunden je Schadensfall auf eine Selbstbeteiligung gemäß Gebührenverordnung begrenzt, soweit die Vorgaben zur Kfz-Versicherung gemäß Ziffer 9.1 eingehalten wurden.

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10.7. Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 9.4 gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Hat der Auftraggeber den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, gilt die Haftungsbeschränkung zugunsten von e+k move gemäß § 81 Abs. 2 VVG.

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10.8. Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 9.4 gilt ferner nicht, wenn der Kunde vorsätzlich gegen die Bestimmungen der AGB oder der AMB verstoßen hat. Verstößt der Kunde grob fahrlässig gegen eine dieser Bestimmungen, behält sich e+k move vor, die Haftungsbeschränkung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Eine Beschränkung auf den Selbstbehalt gemäß der Gebührenordnung kann in diesen Fällen entfallen. Die Beweislast dafür, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, trägt der Kunde. Soweit die Verletzung einer Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadens noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von e+k move oder des Versicherers ursächlich ist, bleibt e+k move zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat die Obliegenheit arglistig verletzt.

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10.9. Macht der Kunde vorsätzlich falsche oder unrichtige Angaben oder erteilt unvollständige oder verspätete Auskünfte gilt Ziffer 9.6 entsprechend.

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10.10. Der Kunde haftet in vollem Umfang für Gesetzesverstöße, insbesondere Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Kunde verpflichtet sich, e+k move von sämtlichen Bußgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die im Zusammenhang mit solchen Verstößen anfallen. e+k move ist berechtigt, für die Bearbeitung von Anfragen, die im Zusammenhang mit während der Mietdauer begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten entstehen, eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenverordnung zu erheben.

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10.11. Versicherungs- oder Drittleistungen, die e+k move im Zusammenhang mit einem Schadenfall erhält, werden auf die Schadensersatzverpflichtungen des Kunden angerechnet.

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10.12. Dem Kunden ist es erlaubt mit den Fahrzeugen auch in das europäische Ausland zu fahren. Reisen außerhalb der europäischen Union sind nicht gestattet und hier besteht kein Versicherungsschutz. Für daraus resultierende entstandene Schäden, die nicht versichert sind, haftet der Kunde.

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11. ENTGELTE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

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11.1 Die Entgelte für die Nutzung der Fahrzeuge richten sich nach den aktuellen Tarifen, welche auch bei der Buchung der Fahrzeuge angegeben werden. Eine entsprechende Gesamtübersicht über die Tarifstruktur ist in der Kosten- und Gebührenverordnung ersichtlich und auf der Website https://quartiershub.com/agb einsehbar.

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11.2. Die Berechnung der Mietkosten erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der vom Kunden gefahrenen Kilometer und der genutzten Zeit im sogenannten Pay-per-use Model.

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11.3. Alle Zahlungen erfolgen über die in der App hinterlegten Zahlungsmethoden und werden von dem Zahlungsdienstleister Ayden NV verarbeitet. Der Kunde ermächtigt e+k move mit der Einrichtung des Zahlungsmittels zur Abbuchung etwaiger Vertragsstrafen oder Bearbeitungsgebühren von dem hinterlegten Zahlungsmittel.

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12.  GPS / Tracking Hinweis

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Die Fahrzeuge sind mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet, um Sicherheit, Diebstahlschutz und Betrieb zu gewährleisten. Die Ortungsdaten werden Datenschutzkonform verarbeitet.

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13. ÄNDERUNGEN DER AMB

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13.1. e+k move behält sich das Recht vor, diese Mietbedingungen jederzeit zu ändern. Die Kunden werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder auf anderem geeignetem Weg informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

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14. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND GERICHTSSTAND

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14.1. Die Einzelvermietungsverträge unterliegen deutschem Recht.

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14.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Einzelvermietungsverträgen ist, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, der Geschäftssitz von e+k move.

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14.3. Die Abtretung von Ansprüchen oder sonstigen Rechten aus den Einzelvermietungsverträgen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von e+k move zulässig.

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14.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Mietbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Mietbedingungen im Übrigen unberührt.

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14.5. WIDERRUFSRECHT

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Ein Widerrufsrecht für Einzelmietverträge über Fahrzeuge besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

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Weiterer Bestandteil der AGBs für kommerzielles Carsharing (Teil A):

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1)      Kosten und Gebührenverordnung (Anlage 1)

Teil B – Privates Carsharing (Peer-to-Peer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der e+k move GmbH für privates Carsharing. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Allgemeinen Mietbedingungen für privates Carsharing sowie Anlage 1 und Anlage 2 ergänzt.

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

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Diese AGB gelten für alle Nutzer des Angebots der e+k move GmbH, die über die Quartiershub-App ein privates Fahrzeug mieten oder vermieten. Die e+k move GmbH ist nur Vermittler zwischen privatem Fahrzeuganbieter (Vermieter) und privatem Fahrzeugmieter (Mieter) und keine Vertragspartei des Mietvertrags. Der Mietvertrag kommt allein zwischen dem Vermieter (Fahrzeughalter) und dem Mieter zustande. Im Rahmen der Registrierung erkennen alle Nutzer diese AGB an. Die Gewerbsmäßige Fahrzeugvermietung (mit Gewinnerzielungsabsicht, ggf. als Unternehmer) ist ausgeschlossen. Die steuerliche Behandlung verantwortet der private Vermieter selbst.

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§ 2 Registrierung und Nutzerdaten

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Jeder Nutzer meldet sich mit vollständigen persönlichen Daten an (Identität, Adresse, Führerschein, Zahlungsmittel). E+k move führen eine Identitätsprüfung mit IDnow über die Quartiershub-App durch. Fehlerhafte oder falsche Angaben können zur Sperrung führen. Jeder Nutzer ist für die Geheimhaltung seines Kontozugangs verantwortlich.

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§ 3 Buchung und Mietvertrag

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Alle Fahrzeug-Buchungen erfolgen ausschließlich über die Quartiershub App. Bei Buchung bestätigt der Mieter, dass zwischen ihm und dem Vermieter ein rechtlich bindender Mietvertrag zustande kommt. Die Mietdauer und der Mietzeitpunkt wird von dem Mieter bei der Buchung über die App festgelegt. Jede Buchung (inklusive Verlängerung) muss über die Plattform bestätigt werden, andernfalls ist der Versicherungsschutz in jedem Fall ausgeschlossen. Die e+k move GmbH tritt nur als Vermittler der Fahrten zwischen dem Mieter und dem Vermieter auf.

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§ 4 Zustand und Übergabe

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Der Vermieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in verkehrssicherem, fahrbereitem Zustand (gültige HU/AU, Bereifung, Beleuchtung etc.) zu übergeben. Vor Mietbeginn und nach Rückgabe sind vorhandene Schäden von dem Mieter über die Quartiershub App zu dokumentieren. Bereits vorhandene Schäden sind von dem Vermieter mit Bildern in der App zu melden, und den Vermittler e+k move darauf hinzuweisen, um sie in der App als bereits existierende Schäden zu hinterlegen. Wird das Fahrzeug verspätet zurückgebracht, kann eine Gebühr erhoben werden.

§ 5 Tank- und Ladekarten (Shell Fleet Hub)

Jeder Vermieter bekommt mit der Teilnahme an dem privaten Carsharing eine Tank- und Ladekarte zur Verfügung gestellt, auf der sein Name steht und die lediglich für sein Fahrzeug vorgesehen ist. Die Ladekarte kann über die Shell Fleet Hub Plattform von dem Kunden selbstständig verwaltet werden. Der Vermieter kann sich dazu entscheiden die Karte seinen Kunden nicht zur Verfügung zu stellen und sie nicht im Fahrzeug zu hinterlegen. Zur Sicherheit sollte der Vermieter die Karte, wenn sie nicht in Verwendung ist sperren darüber hinaus im Betrieb das Limit anpassen und regelmäßig die Transaktionen live über die Plattform kontrollieren, den Zugang zu der Plattform bekommt der Vermieter über einen Einladungslink per E-Mail zugesendet. Alle Tankkosten über die Tankkarte des Vermieters (Name auf der Karte) werden dem Vermieter monatlich von e+k move in Rechnung gestellt.

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Die Karte ist ausschließlich zum Erwerb von Kraftstoff bzw. Strom für das jeweils gebuchte Fahrzeug bestimmt, der Erwerb anderer Waren/Dienstleistungen sowie die Nutzung für andere Fahrzeuge ist untersagt. Transaktionen werden elektronisch erfasst und werden dem Vermieter in einem Online-Portal Shell Fleet Hub zur Prüfung (inkl. Live-Ansicht, Limitänderung und Kartensperre) bereitgestellt, eine explizite Freigabe einzelner Transaktionen ist nicht erforderlich und es besteht keine Möglichkeit dies einzurichten. Die über die Karte getätigten Betankungs-/Ladevorgänge werden durch e+k move lediglich administriert, die Abrechnung der getankten/geladenen Beträge erfolgt gegenüber dem Vermieter monatlich. Der Vermieter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko und haftet für sämtliche über die Fleet-Karte ausgelösten Kosten (einschließlich missbräuchlicher Verfügungen), um das Risiko zu begrenzen kann das Limit durch den Vermieter selbst Online in der Shell Fleet Hub Plattform angepasst werden.

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Der Mieter ist verpflichtet, die Karte ausgenommen zum Bezahlvorgang, im Fahrzeug zu belassen, sorgfältig zu behandeln und Verdacht auf Missbrauch unverzüglich über die App zu melde. Bei Verlust oder missbräuchlicher Verwendung haftet der Mieter für die entstandenen Kosten, die dem Vermieter zu ersetzen sind. Zusätzlich können die in der Gebührenverordnung ausgewiesenen Gebühren und Vertragsstrafen in Rechnung gestellt werden. E+k move ist nicht Verkäufer von Kraftstoff/Strom und übernimmt keine Haftung für Transaktionen, Ablehnungen, Fehlbuchungen oder Missbrauch der Karte. E+k move unterstützt den Vermieter bestmöglich und im gesetzlichen erlaubten Rahmen dabei, durch Sperrung des Fahrzeugs und Weitergabe von Transaktions- und Nutzungsdaten an den Vermieter, dass dieser seine Ansprüche gegenüber dem Mieter durchsetzen kann. E+k move ist jedoch nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen zwischen Vermieter und Mieter verpflichtet.

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§ 6 Versicherungsumfang

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Für jede privat vermittelte Buchung besteht eine zusätzliche tagesgenaue Kfz-Versicherung (Rahmenvertrag mit der VHV-Versicherung, Siehe Anlage 1). Sie gilt nur während der über die App gebuchten Mietzeit: Beginn: mit Beginn der Miete über die App Ende: mit der Beendigung der Miete über die App. Zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit der VHV-Zusatzversicherung ist, dass jeder Vermieter jeweils eine eigene Pflichtversicherung (Haftpflicht) unterhält. Die Deckung umfasst Haftpflicht und Teil-/Vollkasko mit einer Selbstbeteiligung von 500€ (laut Versicherungsvertrag Anlage 1), die Deckungssummen finden sich in Anlage 1. Hinzu kommt für jeden abgewickelten Versicherungsfall eine Bearbeitungspauschale von 150 € von dem Fahrtenvermittler e+k move, die dem Unfallverursacher zusammen mit der Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt wird.

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Folgender Ablauf ist festgesetzt für die Abwickelung von durch einen Mieter entstandene Schäden:

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Schritt 1: Meldung des Schadens

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Wenn der Vermieter einen Schaden an seinem Fahrzeug bemerkt und diesen als Versicherungsschaden geltend machen möchten meldet er den schaden an info@quartiershub.com inklusive Bildern des Schadens und Kennzeichen des Autos. E+k move stellt daraufhin dem Vermieter die Informationen bereit, welche Mieter das Fahrzeug zuletzt verwendet haben, die Kontaktdaten der Mieter sowie alle zuletzt von Mietern abgegebenen Schadensberichte. Die e+k move stellt dem Vermieter ein Formular zur Verfügung in dem der Schadensverursacher einen Schadensbericht für die Versicherung abgeben kann, Informationen zur Zahlung der Selbstbeteiligung.

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Schritt 2: Klärung Unfallverursacher und Zahlung der Selbstbeteiligung

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Der Vermieter übernimmt selbstständig die Kommunikation mit dem Mieter und klärt wer den Schaden verursacht hat. Sobald der Unfallverursacher identifiziert ist, muss dieser das Formular mit dem Schadensbericht ausfüllen, unterschreiben und anschließend die Selbstbeteiligung plus die Bearbeitungsgebühr von 150 € an das auf dem Formular angegebene Konto überweisen. Erst wenn alle Unterlagen vollständig unterschrieben und das Geld eingegangen ist, meldet e+k move den Schaden der Versicherung.

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Schritt 3: Prüfung des Schadens und Reparatur

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Wurde der Schaden gemeldet wird er von der VHV-Versicherung geprüft. Wird dem Antrag stattgegeben erhält der Vermieter eine Benachrichtigung von uns und wir organisieren mit Ihm und der Versicherung zusammen die Reparatur/Abwicklung. Werden weitere Unterlagen und Informationen benötigt wird dies an den Vermieter und den Mieter weitergeleitet. Der Vermieter trägt die Verantwortung, dass alle Unterlagen vollständig abgegeben werden, damit der Antrag weiter bearbeitet werden kann. Wird der Antrag und somit die Leistung der Versicherung abgelehnt, informiert e+k move den Vermieter und den Mieter darüber. E+k move kann nach Möglichkeit eine erneute Prüfung veranlassen und unterstützt bestmöglich, ist aber nicht für die Genehmigung des Antrags verantwortlich. Wird der Schaden nicht als Versicherungsfall anerkannt kann der Vermieter sich selbstständig zivilrechtlich mit dem Mieter über den Ausgleich des Schadens einigen.

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E+k move vermittelt nur zwischen dem Versicherer und dem Vermieter und Mieter und übernimmt keine Kosten und Haftung für Schäden, bei denen der Verursacher nicht identifiziert werden kann, dieser die Schuld nicht zugibt, die Selbstbeteiligung nicht bezahlt wird, die Versicherung den Antrag ablehnt oder aus anderen Gründen. Die genauen Versicherungsbedingungen stehen in dem Vertrag in Anlage 1 und sind Teil dieses Vertrags. 

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Hinweis: Die Zusatzversicherung deckt nur unverschuldete Schäden wie Unfall, Brand, Diebstahl (nur bei Fremdeinwirkung, siehe unten und Anlage 1) und Elementargefahren. Keine Deckung besteht für Schäden, die durch den Vermieter selbst (Halter/Eigentümer/Entleiher) oder dessen Familien- bzw. Haushaltsangehörige verursacht werden. Die Miete eines Fahrzeugs von einem Haushalt- oder Familienmitglied über die Quartiershub-App ist explizit untersagt, da hierbei kein Versicherungsschutz durch die VHV besteht. Für etwaige Folgen haftet der Mieter. Ebenso sind gewerbliche Fahrzeugklassen oder gewerbsmäßige Vermietung ausgeschlossen. Sollten Mieter das Fahrzeug nicht zurückgeben (“Unterschlagung”), ist dies kein versicherter Diebstahlfall. E+k move stellt in einem solchen Fall im gesetzlichen Rahmen Fahrzeug-Ortungsdaten für den Vermieter bereit, haftet aber nicht für solche Verluste.

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§ 7 Haftung und Freistellung

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Die e+k move GmbH haftet nur für eigene Pflichtverletzungen: verschuldete Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, z.B. bei Datenpannen der App oder Installationsfehlern des Systems (Treu- und Erfüllungspflichten), bleiben unberührt. Für leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung nach § 309 Nr. 7 BGB auf Vertragstypisches und Vorhersehbares beschränkt und nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten. Körper- und Gesundheitsschäden werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nicht ausgeschlossen (gemäß § 309 Nr. 7 BGB). Die Haftung für Mängel am Fahrzeug oder falsche Angaben obliegt allein dem Vermieter, nicht e+k move. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden und Vertragsverstöße nach den gesetzlichen Bestimmungen. E+k move wird bestmöglich bei der Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter unterstützen, ist aber nicht Entschädigungsschuldner.

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§ 8 Zahlung, Abrechnungund Vollmacht zum Forderungseinzug

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Alle Zahlungen (Mietpreis, Kaution, Gebühren) werden über den Zahlungsdienstleister Adyen abgewickelt e+k move fungiert als Treuhänder/Agent: Die Zahlung im Namen des Vermieters abgerechnet und geht zunächst an e+k move, e+k move rechnet die Einnahmen mit dem Vermieter zu Beginn des jeweils nächsten Monats ab. Dem Mieter wird jede Rechnung durch die e+k move zugestellt und abgerechnet, diese Rechnung wird jedoch rechtlich durch den Vermieter gestellt, der e+k move eine Vollmacht zur Erstellung von Rechnungen in deren Namen gibt. Der Vermieter erhält100 % der Mieteinnahmen. Falls Zahlungen ausbleiben (Chargebacks, Mahnwesen), trägt der Vermieter das Risiko – e+k move kann nach Rücksprache Daten für die Nachverfolgung und Forderungsstellung des Vermieters an den Mieter bereitstellen.

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Bevollmächtigung zur Abrechnung und zum Forderungseinzug

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Der Fahrzeugvermieter bevollmächtigt die e+k move GmbH, sämtliche im Zusammenhang mit der Fahrzeugvermietung über die Plattform entstehenden Abrechnungen im Namen und auf Rechnung des Fahrzeugvermieters gegenüber den Fahrzeugmietern zu erstellen und zu übermitteln. Dies umfasst insbesondere die Erstellung von Rechnungen, Gutschriften sowie sonstigen Abrechnungsdokumenten.

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Die Vollmacht erstreckt sich ferner auf den Einzug sämtlicher aus der Fahrzeugvermietung resultierender Forderungen des Fahrzeugvermieters gegenüber den Fahrzeugmietern. Die e+k move GmbH ist insoweit berechtigt, die entsprechenden Entgelte über die von den Fahrzeugmietern hinterlegten Zahlungsmittel einzuziehen bzw. zu belasten.

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Die e+k move GmbH handelt hierbei ausschließlich als Vertreterin des Fahrzeugvermieters. Der Fahrzeugvermieter bleibt Inhaber der Forderungen. Mit Teilnahme an der Plattform und Akzeptanz dieser AGB erteilt der Fahrzeugvermieter die vorstehende Vollmacht.

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§ 9 Datenschutz

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Für die Vermittlung erfasst e+k move personenbezogene Daten (Nutzerkonto, Führerschein, Standort-/Telematikdaten, Fahrzeugnutzung, eventuelle Fotos/Videos). Rechtsgrundlage ist jeweils Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und berechtigtes Interesse an Sicherheit/Betrugsprävention (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle Daten werden nur zweckgebunden genutzt (Buchungserfüllung, Schadenklärung, Betrugsprüfung) und nach gesetzlichen Fristen gelöscht. Nähere Infos finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.quartiershub.com/datenschutzerklärung. E+k move ist alleiniger Verantwortlicher für die App-Datenverarbeitung. Der Vermieter und der Mieter erklärt sich zusätzlich damit einverstanden, dass seine Daten anonymisiert zu Forschungszwecken an die zuständigen Mitarbeiter des Forschungsprojektes ComfficientShare 2.0 sowie der Technischen Universität München weitergegeben und zu Forschungszwecken verwendet werden können.

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§ 10 Besondere Pflichten

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Der Mieter darf das Fahrzeug nur selbst oder mit angemeldeten Zusatzfahrern nutzen. Eine weitere Übergabe an Dritte ist verboten. Im Mietpreis sind Tank- und Ladekosten für das gemietete Fahrzeug enthalten. Rauchen, Tiere, Motorsport und Auslandsnutzung sind nur mit Erlaubnis des Vermieters gestattet. Schäden oder Mängel sind vor Fahrtantritt mit Fotos über die Quartiershub App digital zu melden. Unterlässt der Mieter die Schadensmeldung vor Fahrtantritt, haftet er für alle später festgestellten Schäden. Ausgenommen sind bereits festgestellte Schäden, die vor Fahrtantritt als gemeldete Schäden angezeigt werden.

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§ 11 WIDERRUFSRECHT

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9.1 Kunden steht ein Widerrufsrecht nur hinsichtlich des Nutzervertrages zu. Fahrzeugmietverträge wenn die Fahrt bereits gestartet wurde, können nicht wiederrufen werden.

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WIDERRUFSBELEHRUNG

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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tage ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

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Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

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Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (e+k move GmbH, Gautingerstraße 1d, 82319 Starnberg, Germany, Telefonnummer: +49 (0) 14466350004, E-Mail-Adresse: info@quartiershub.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein per Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

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Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

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Folgen des Widerrufs:

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Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet

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Muster-Widerrufsformular

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(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

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·       An e+k move GmbH, Gautingerstraße 1d, 82319 Starnberg, Deutschland, E-Mail-Adresse:  info@quartiershub.com

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·       Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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·       Bestellt am (*)/erhalten am (*) ______________

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·       Name des/der Verbraucher(s) ______________

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·       Anschrift des/der Verbraucher(s) ______________

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·       Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ______________

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·       Datum ______________

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(*) Unzutreffendes streichen.

§ 12 Ergänzende Regeln, die nur zwischen dem Fahrzeuganbieter (Vermieter) und dem Vermittler (e+k move GmbH) gelten.

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Die Vertragsparteien sind der Vermieter eines privat genutzten PKWs sowie der kommerzielle Vermittler von privaten Carsharing Fahrzeugen, e+k move GmbH, der durch die Bereitstellung von Software- und Hardwarelösungen dem Vermieter die private Vermietung seines PKWs ermöglicht, im Namen der Privatperson Rechnungen an die Mieter stellt und die Einnahmen verwaltet und an den Vermieter auszahlt. E+k move ist kein Betreiber des Fahrzeugs und übernimmt keine Halterpflichten nach StVG.

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Zulässigkeit und Befugnis

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Der Vermieter versichert, dass er Eigentümer oder unbeschränkt verfügungsberechtigter Halter ist. Er stellt sicher, dass das Fahrzeug privat genutzt und nicht unternehmerisch vermietet wird (siehe Versicherungsbedingungen VHV, Anlage 1). Die Einwilligung eines potenziellen Leasinggebers wird eingeholt.

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Ergänzung Versicherung und Sicherstellung

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Zusätzlich zu den geltenden Reglungen aus „§ 6. Versicherungsumfang“ dieser AGBs gilt folgendes zwischen dem Vermieter und dem Vermittler:

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Der Vermieter hält eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug dauernd aufrecht. Jede Vermietung wird von uns quartalsweise an den Versicherer VHV gemeldet, die die Zusatzversicherung in diesem Angebot anbietet.  Der Vermieter erkennt die Bedingungen der Zusatzversicherung an (siehe Versicherungsbedingungen VHV, Anlage 1). Versicherungsschutz gilt nur während genehmigter Mietzeiten (Fahrt beginnen und Fahrt beenden in der App). Schäden durch ihn selbst oder dessen Familienangehörige sind explizit nicht versichert. Der Vermieter stellt e+k move von allen Ansprüchen Dritter frei, die nicht aus Pflichtverletzungen der e+k move resultieren.

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Fahrzeugzustand

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Vor jeder Vermietung sorgt der Vermieter dafür, dass das Fahrzeug verkehrssicher und mängelfrei ist (siehe Versicherungsbedingungen). Wartung, TÜV/AU, Pflege und Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften obliegen ihm. Der Vermieter liefert e+k move wahrheitsgemäße Angaben zu Fahrzeugtyp, Ausstattung, Zustand und akzeptiert, dass falsche Angaben zu Haftungsfällen führen können.

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Hardware-/Keyless-Installation

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Die e+k move GmbH stellt eine Telematik-/Keyless-Hardware (z.B. GEOTAB OBD-Modul) zur Verfügung, um Fahrzeugzugang und -daten zu managen. Drei Installationsoptionen stehen zur Wahl (je nach Vereinbarung):

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1)Einbau durch e+k move (oder zertifizierten Partner): Der Vermieter erteilt ausdrücklich den Auftrag und die Einwilligung zur Installation der Hardware. Ein Protokoll mit Fotos dokumentiert den Einbau. Der Hardware-Eigentümer bleibt e+k move. Der Vermieter stimmt zu, dass bei Ausbau am Vertragsende oder Gerätewechsel die Hardware ausgebaut wird.

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2)Einbau durch den Vermieter selbst: e+k move liefert die Hardware und eine Installationsanleitung. Der Vermieter führt den Einbau fachgerecht durch. Er haftet für Schäden aus falscher Installation. Ein Abschlussprotokoll wird nach Einbau gemeinsam erstellt.

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3)Einbau durch Dritte: Auf Wunsch kann ein Dritter (z.B. Werkstatt) installiert werden. Dieser steht ebenfalls unter Verantwortung des Vermieters.

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Haftung für Einbauschäden: e+k move haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung während der Installation. Übliche leichte spuren des Einbaus gelten als vertragsgemäße Gebrauchsspuren und werden nicht gesondert ersetzt. Der Vermieter nimmt Kenntnis, dass jede Hardwaremontage mit dem Risiko kleiner Schäden verbunden ist und überlässt e+k move insoweit das Fahrzeug.

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Systembetrieb und Ausfälle

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Für Hardware- oder App-Ausfälle besteht kein Ersatzanspruch gegenüber e+k move. Bei Ausfall kann der Vermieter das Fahrzeug weiterhin mit seinem Zweitschlüssel verwenden. Die e+k move GmbH kann als Fallback den Fahrzeugzugang vorübergehend sperren, um unautorisierte Nutzung zu verhindern.

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Zahlung und Abrechnung

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E+k move stellt dem Mieter eine Rechnung im Namen des Vermieters und ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, da es sich bei diesem Angebot um die gelegentliche Vermietung eines Fahrzeugs von einer Privatperson an eine Privatperson handelt. Sobald der Vermieter die rechtlichen Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie Vermietung nicht mehr erfüllt, hat er dies unverzüglich gegenüber der e+k move anzuzeigen und bis auf weiteres sein Fahrzeug aus dem Betrieb zu nehmen.

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Ergänzung Tank-/Ladekarten (Shell Fleet Hub)

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Der Vermieter erklärt sich damit einverstanden, dass e+k move für das zur Vermietung über die Plattform freigeschaltete Fahrzeug eine auf den Namen des Vermieters ausgestellte Tank- und/oder Ladekarte über Shell Fleet Hub bestellt und dem Vermieter zur Nutzung im Zusammenhang mit dem Fahrzeug zur Verfügung stellt. Die Fleet-Karte ist im Fahrzeug zu platzieren und darf ausschließlich für den Bezug von Kraftstoff bzw. elektrischer Energie für dieses Fahrzeug verwendet werden. Die Abrechnung der über die Fleet-Karte getätigten Betankungs-/Ladevorgänge erfolgt von der e+k move GmbH. Die e+k move GmbH stellt dem Vermieter die jeweils angefallenen Beträge monatlich in Rechnung bzw. ist berechtigt, diese Beträge mit Auszahlungsansprüchen des Vermieters zu verrechnen. Der Vermieter erhält einen eigenen Online-Zugang zu Shell Fleet Hub und ist verpflichtet, Transaktionen eigenverantwortlich zu überwachen sowie bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen (insbesondere Limit anpassen, Karte sperren und e+k move informieren).

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E+k move verwaltet die Fleet-Karte ausschließlich administrativ und schuldet keine Überwachung oder Freigabe einzelner Transaktionen. Der Vermieter bleibt berechtigt, Ansprüche wegen missbräuchlicher Nutzung gegenüber dem Mieter geltend zu machen. E+k move unterstützt hierbei nach Möglichkeit durch Bereitstellung der erforderlichen Transaktions- und Nutzungsinformationen, ohne selbst Anspruchsinhaber oder -schuldner zu werden.

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Haftungsfreistellung

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Der Vermieter stellt e+k move von allen Kosten, Bußgeldern oder Schadensersatz frei, die aus der Benutzung seines Fahrzeugs entstehen (z.B. Parkverstöße, Abschleppkosten, Falschbetankung, Schlüsselverlust). Er trägt alle betrieblichen Risiken (inkl. Halterhaftung nach StVG). Anders als bei gewerblichen Anbietern kann e+k move hier keine Halterhaftung übernehmen, alle Ansprüche von Mietern werden an den Vermieter durchgereicht.

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Ebenfalls haftet e+k move nicht gegenüber dem Vermieter, falls die digitale Hardware zum Öffnen und starten des Fahrzeugs sowie die Quartiershub App kurzfristig nicht funktionieren sollte.  

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Ergänzung Datenschutz / Telematikdaten

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Der Vermieter erklärt sich einverstanden, dass e+k move automatisch über das System auch außerhalb der Vermietung Daten erhebt (GPS-Position, Fahrzeugstatus, Kilometerstand, Ladezustand). Der Vermieter erklärt sich zusätzlich damit einverstanden, dass seine Daten anonymisiert zu Forschungszwecken an die zuständigen Mitarbeiter des Forschungsprojektes ComfficientShare 2.0 sowie der Technischen Universität München weitergegeben und zu Forschungszwecken verwendet werden können.

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Vertragsdauer und Kündigung

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Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Werktagen gekündigt werden, das Fahrzeug des Vermieters wird anschließend aus der Plattform genommen und die Hardware ausgebaut. Die Verpflichtungen zu Abrechnung und Datenweitergabe bestehen so lange, bis alle noch laufenden Buchungen abgeschlossen sind.

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§ 13 Schlussbestimmungen

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Auf alle Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist München. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.

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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR PRIVATES CARSHARING (PEER-TO-PEER)

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Wesentliche Leitlinie: e+k move GmbH ist im privaten Carsharing ausschließlich Fahrtenvermittlerin und technische Plattformanbieterin. Vertragspartei des Einzelmietvertrags sind allein Vermieter und Mieter.

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1. Geltungsbereich und Verhältnis zu den AGB

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Diese Allgemeinen Mietbedingungen („AMB“) regeln die einzelnen Mietverhältnisse über privat angebotene Fahrzeuge, die über die Quartiershub App zwischen einem privaten Fahrzeuganbieter („Vermieter“) und einem privaten Fahrzeugmieter („Mieter“) zustande kommen.

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Die e+k move GmbH ist im Rahmen des privaten Carsharings nicht Vermieterin und nicht Vertragspartei des jeweiligen Einzelmietvertrags, sondern ausschließlich Fahrtenvermittlerin und technische Plattformanbieterin.

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Ergänzend gelten die AGB Teil B für privates Carsharing sowie die im Buchungsprozess ausgewiesene Preis- und Gebührenordnung in Anlage 1 sowie die Versicherungsbedingungen in Anlage 2. Soweit diese AMB den konkreten Mietvorgang zwischen Vermieter und Mieter regeln, gehen sie insoweit ergänzend den allgemeinen Plattformregelungen vor.

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Die im Buchungsprozess angezeigten Fahrzeugdaten, Mietzeiten, Rückgabeorte, Nutzungsbeschränkungen und sonstigen individuellen Vorgaben des Vermieters werden Bestandteil des jeweiligen Einzelmietvertrags.

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2. Zustandekommen des Einzelmietvertrags, Buchung und Mietzeit

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Der Abschluss eines Einzelmietvertrags erfolgt ausschließlich über die Quartiershub App. Jede bestätigte Buchung begründet einen gesonderten Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter.

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Beginn, Dauer und voraussichtliches Ende der Miete richten sich nach den im Buchungsprozess bestätigten Angaben. Verlängerungen, Verkürzungen oder sonstige Änderungen der Mietdauer sind nur wirksam, wenn sie über die Quartiershub App oder auf dem hierfür vorgesehenen Weg bestätigt werden.

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Eine Rückgabe vor Ablauf der gebuchten Mietzeit beendet die Miete nur dann vorzeitig, wenn die Rückgabe ordnungsgemäß erfolgt und die Miete in der App wirksam beendet wurde.

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Stornierungen, eventuelle Verspätungsgebühren und sonstige entgeltrelevante Folgen richten sich nach der Preis- und Gebührenordnung in Anlage 1.

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3. Übergabe, Fahrzeugzustand und Dokumentation

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Der Vermieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in verkehrssicherem, fahrbereitem und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere ein gültiger gesetzlicher Betriebszustand, eine ordnungsgemäße Bereifung, funktionsfähige Beleuchtung sowie das Vorhandensein der für die Nutzung erforderlichen Unterlagen und Ausstattungsgegenstände.

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Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf äußerlich erkennbare Schäden, grobe Verschmutzungen, fehlende Ausstattungsgegenstände sowie einen ausreichenden Lade- bzw. Tankstand zu überprüfen.

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Erkennbare Schäden, Mängel, Auffälligkeiten oder grobe Verschmutzungen sind vor Fahrtantritt unverzüglich über den Schadensbericht in der Quartiershub App anzuzeigen. Dies gilt ebenso für fehlende Schlüssel, Karten, Ladekabel oder Fahrzeugdokumente.

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Der Vermieter ist angehalten, bereits bekannte Vorschäden oder sonstige relevante Besonderheiten des Fahrzeugs vor der Vermietung in der App zu hinterlegen zu lassen.

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4. Nutzung des Fahrzeugs

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Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter und – soweit im konkreten Angebot zugelassen – von ordnungsgemäß angemeldeten Zusatzfahrern genutzt werden. Eine Überlassung an sonstige Dritte ist unzulässig.

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Das Fahrzeug ist schonend, sachgerecht und unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften zu benutzen. Insbesondere sind die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften jederzeit einzuhalten.

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Untersagt sind insbesondere Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Mitteln, die Teilnahme an Rennen oder motorsportähnlichen Veranstaltungen, Fahrsicherheitstrainings, Testfahrten sowie jede sonstige vertragswidrige oder zweckwidrige Nutzung.

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Eine Nutzung zu gewerblichen Transportzwecken oder zur entgeltlichen Weiterüberlassung an Dritte ist unzulässig, soweit der Vermieter nicht ausdrücklich etwas anderes freigegeben hat.

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Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet.

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Die Mitnahme von Haustieren ist nur zulässig, wenn der Vermieter dem Mieter hierfür zuvor ausdrücklich die Genehmigung erteilt hat. In diesem Fall sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um Verschmutzungen, Beschädigungen oder Beeinträchtigungen des Fahrzeugs zu vermeiden.

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Die Mitnahme von Ladung ist nur gestattet, wenn diese ordnungsgemäß gesichert ist und weder Fahrzeug, Insassen noch Dritte gefährdet werden. Eine Überladung des Fahrzeugs ist unzulässig.

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Auslandsfahrten sind nur zulässig, wenn der Vermieter diese ausdrücklich gestattet hat und der hierfür einschlägige Versicherungsschutz besteht.

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5. Pflichten während der Mietzeit

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Der Mieter hat das Fahrzeug während der Mietzeit sorgfältig gegen Diebstahl und missbräuchliche Nutzung zu sichern. Bei jedem Verlassen des Fahrzeugs sind insbesondere Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach oder Verdeck ordnungsgemäß zu schließen und das Fahrzeug zu verriegeln.

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Der Mieter hat sämtliche zum Fahrzeug gehörenden Gegenstände, insbesondere Schlüssel, Fahrzeugpapiere, Parkkarten, Tank- oder Ladekarten, Ladekabel und sonstiges Zubehör, sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

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Leuchtet während der Nutzung eine Warn- oder Störanzeige auf oder treten technische Auffälligkeiten auf, hat der Mieter die Fahrt – soweit zur Schadensvermeidung erforderlich – unverzüglich zu unterbrechen und den Vermieter zu informieren. Soweit die technische Abwicklung über die Plattform betroffen ist, soll zusätzlich e+k move informiert werden.

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Entstehende Parkgebühren, Mautgebühren, Nutzungsentgelte für Parkeinrichtungen sowie sonstige nutzungsbedingte öffentliche oder private Entgelte während der Mietzeit trägt der Mieter, soweit sie durch seine Nutzung veranlasst sind.

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Stellt der Vermieter für die Mietzeit eine Tank- oder Ladekarte zur Verfügung, darf diese ausschließlich für das konkret gemietete Fahrzeug und ausschließlich zum Bezug von Kraftstoff oder Strom für dieses Fahrzeug verwendet werden. Weitergehende Einzelheiten zur Ausgabe, Abrechnung und Verwaltung solcher Karten richten sich nach den AGB Teil B und den individuellen Vorgaben des Vermieters.

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Der Mieter hat während der Mietzeit darauf zu achten, dass das Fahrzeug über einen ausreichenden Lade- oder Tankstand verfügt, um den vereinbarten Rückgabeort ordnungsgemäß erreichen zu können.

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6. Verhalten bei Unfällen, Schäden, Diebstahl und sonstigen Störungen

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Bei Unfällen, Beschädigungen, Diebstahl, Verlust des Fahrzeugs, Brand oder sonstigen erheblichen Störungen hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu informieren. Soweit die Plattformabwicklung, Schadendokumentation oder Versicherungsbearbeitung betroffen ist, soll zusätzlich e+k move unverzüglich informiert werden.

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Der Mieter hat alle zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören insbesondere die Sicherung von Beweismitteln, die Aufnahme von Namen und Anschriften beteiligter Personen und Zeugen, die Anfertigung von Fotos sowie die wahrheitsgemäße Dokumentation des Vorfalls.

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Bei Verkehrsunfällen, Diebstahl, Vandalismus, Brand oder sonstigen strafrechtlich relevanten Ereignissen ist unverzüglich die Polizei zu verständigen, soweit dies rechtlich geboten oder zur Beweissicherung erforderlich ist.

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Ein Schuldanerkenntnis, eine vergleichsweise Regelung oder eine sonstige Erklärung zur Haftung darf der Mieter ohne Abstimmung mit dem Vermieter nicht abgeben, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Pflichten entgegenstehen.

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Ist die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt oder drohen weitere Schäden, darf die Nutzung des Fahrzeugs nicht fortgesetzt werden, es sei denn, der Vermieter hat ausdrücklich etwas anderes freigegeben.

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7. Rückgabe des Fahrzeugs und Beendigung der Miete

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Der Mieter hat das Fahrzeug spätestens zum Ende der gebuchten Mietzeit an dem im Buchungsprozess vereinbarten Rückgabeort oder an dem sonst ausdrücklich vereinbarten Ort zurückzugeben.

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Das Fahrzeug ist in ordnungsgemäßem, abgeschlossenem und verkehrssicher abgestelltem Zustand zurückzugeben. Insbesondere sind Lichter auszuschalten, Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach oder Verdeck zu schließen sowie – soweit vorhanden – Handbremse und Lenkradsperre ordnungsgemäß zu sichern.

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Das Fahrzeug ist in einem sauberen und ordentlichen Zustand zurückzugeben. Grobe Verschmutzungen, außergewöhnliche Innenraumverschmutzungen oder zurückgelassene Abfälle hat der Mieter zu vertreten und zu ersetzen, soweit sie durch seine Nutzung verursacht wurden.

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Bei Rückgabe sind sämtliche überlassenen Schlüssel, Karten, Dokumente, Ladekabel und sonstigen Zubehörgegenstände vollständig im Fahrzeug oder an dem vereinbarten Ort zu hinterlassen.

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Elektrofahrzeuge sind bei Rückgabe an die hierfür vorgesehene Ladeeinrichtung anzuschließen, soweit dies im Buchungsprozess, in der Fahrzeugbeschreibung oder durch ausdrückliche Vorgabe des Vermieters vorgesehen ist. Der Mieter hat in diesem Fall sicherzustellen, dass der Ladevorgang ordnungsgemäß gestartet wurde.

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Der Lade- oder Tankstand bei Rückgabe muss mindestens dem im System hinterlegten Niveau entsprechen, sonst kann die Fahrt nicht beendet werden.

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Die Miete endet erst, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben und der Mietvorgang über die Quartiershub App oder den sonst vorgesehenen Rückgabeprozess wirksam beendet wurde. Bei technischen Problemen hat der Mieter unverzüglich den Vermieter und – soweit erforderlich – e+k move zu informieren und darf das Fahrzeug nicht kommentarlos zurücklassen.

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8. Haftung zwischen Vermieter und Mieter

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Für Schäden am Fahrzeug, an Zubehör oder an sonstigen Rechtsgütern des Vermieters haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er diese schuldhaft verursacht hat oder ihm eine sonstige vertragliche Pflichtverletzung zur Last fällt.

Der Mieter haftet insbesondere für Schäden und Folgekosten, die auf unsachgemäße Behandlung, Bedienfehler, Verstöße gegen diese AMB, Verstöße gegen individuelle Vorgaben des Vermieters oder auf die Verletzung gesetzlicher Vorschriften zurückzuführen sind.

Der Vermieter haftet dem Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere dafür, dass das Fahrzeug für die vereinbarte Nutzung geeignet ist und während der Mietzeit keine von ihm zu vertretenden, verschwiegenen oder schuldhaft verursachten Mängel vorliegen.

Ein etwaiger Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach den jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen in Anlage 2 sowie den ergänzenden Regelungen der AGB Teil B. Diese AMB begründen keinen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz.

Da e+k move GmbH nicht Vertragspartei des Einzelmietvertrags ist, bestehen vertragliche Ansprüche aus dem Einzelmietvertrag grundsätzlich ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter.

9. Vertragsverletzungen, Kosten und Ersatzansprüche

Der Mieter trägt alle während seiner Nutzung verursachten Bußgelder, Verwarnungsgelder, Gebühren, Abschleppkosten, Mautverstöße, Parkverstöße und sonstigen behördlichen oder privaten Kosten, die auf seine Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen sind.

Verspätete Rückgabe, fehlende Fahrzeuggegenstände, grobe Verschmutzungen, vertragswidrige Nutzung sowie sonstige Pflichtverletzungen können nach Maßgabe der Preis- und Gebührenordnung in Anhang 1 oder nach den gesetzlichen Vorschriften gesonderte Kosten- oder Schadensersatzansprüche auslösen.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als geltend gemacht.

10.  GPS / Tracking Hinweis

Die Fahrzeuge sind mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet, um Sicherheit, Diebstahlschutz und Betrieb zu gewährleisten. Die Ortungsdaten liegen nur dem Vermittler e+k move vor und werden Datenschutzkonform verarbeitet. Die Weitergabe an den Vermieter erfolgt nur bei berechtigtem Interesse.

11. Schlussregelung

Im Übrigen gelten ergänzend die AGB Teil B für privates Carsharing sowie die Preis- und Gebührenregelungen.

Sollte eine Bestimmung dieser AMB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Weiterer Bestandteil der AGBs für Privates Carsharing (Teil B):

2)      Kosten und Gebührenverordnung (Anlage 1)

3)      Vertrag Versicherung VHV (Anlage 2)

Anlage 1: Kosten- und Gebührenverordnung

Zeit- und Kilometertarife:

Kosten E-Auto
Die Kosten für eine Fahrt mit einem E-Auto setzen sich aus einem Zeittarif zusammen, der pro Minute berechnet wird, und einem zusätzlichen Kilometertarif. Der Zeittarif entspricht mindestens der gebuchten Nutzungsdauer, wird jedoch bei längeren Fahrten an die tatsächlich genutzte Zeit angepasst. Wenn Sie eine Buchung verkürzen, hat dies keine Auswirkungen auf die bereits berechnete Zeit, da das Fahrzeug für den ursprünglich gebuchten Zeitraum reserviert war. Sie können jedoch durch kostenlose Stornierung und erneute Buchung den berechneten Zeitraum reduzieren. Der Kilometertarif richtet sich nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern und sinkt ab 60 gefahrenen Kilometern pro Buchung für die nachfolgenden Kilometer.

Kosten E-Fahrrad

Die Kosten für die Nutzung von E-Bikes und E-Lastenrädern werden ausschließlich nach der Zeit berechnet, es gibt keinen Kilometertarif. Auch hier beträgt der Zeittarif mindestens die gebuchte Nutzungsdauer und wird bei längeren Fahrten an die tatsächlich genutzte Zeit angepasst.

Tagestarife:

Um Ihnen auch längere Fahrten über einen oder mehrere Tage zu attraktiven Konditionen anzubieten, ist der Zeittarif innerhalb von 24 Stunden automatisch auf den Tagestarif begrenzt. Sie müssen vor Fahrtantritt keinen Tarif auswählen; der Tagestarif wird automatisch angewendet, sobald der Tagespreis erreicht wurde.

Kostenübersicht privates Carsharing:

Die Kosten für privat angebotene Carsharing Fahrzeuge sind individuell und werden in der App vor Buchung der Fahrt angezeigt.

Kostenübersicht kommerzielles Carsharing:

Tabellenübersicht zu Fahrkosten, Zeittarif und Kilometertarif für verschiedene Fahrzeugtypen, inklusive Preise pro Stunde und Tag sowie pro Kilometer

Gebühren und Vertragsstrafen

Tabelle mit Gebühren und Vertragsstrafen
Tabelle mit Gebühren und Vertragsstrafen

Beispiele Preisberechnung

Fahrzeug: VW ID.3 Rechnung: 1h x 3,60 € + 10 km x 0,34 €
Mietzeit: 1 Stunde
Fahrstrecke: 10 km Nutzungsentgelt: 7,00 €

Fahrzeug: E-Bike Rechnung: 3h x 1,90 € + 40 km x 0,00 €
Mietzeit: 3 Stunden
Fahrstrecke: 40 km Nutzungsentgelt: 5,70 €

Fahrzeug: E-Lastenrad Rechnung: 15 € + 55 km x 0,00 €
Mietzeit: 24 Stunden
Fahrstrecke: 55 km Nutzungsentgelt: 15,00 €

Fahrzeug: VW ID.4 Rechnung: 6h x 2,90 € + (60 km x 0,34 €) + (60 km x 0,24 €)
Mietzeit: 6 Stunden
Fahrstrecke: 120 km Nutzungsentgelt: 58,20 €